Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechung Rheinland-Pfalz

    1. Wechselt ein Elternteil, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, seinen Wohnort und den des ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKiEntÜ Art. 3
    Wohnortwechsel des Kindes innerhalb der EU durch Aufenthaltsbestimmungsrechts eines sorgeberchtigten Elternteils gedeckt

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Wegzug des Kindes ins Ausland bei gemeinsamer elterlichen Sorge

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsbestimmung: Bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht dürfen Kinder auch ins europäische Ausland umgesiedelt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufenthaltsbestimmungsrecht: Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung - OLG zur widerrechtlichen Verbringung eines Kindes im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Heimlicher Umzug ins Ausland mit dem gemeinsamen Kind nach der Trennung?" von DirAG Eberhard Stößer, original erschienen in: FamRBint 2008, 37 - 40.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxishinweis zum Beschluss des OLG Koblenz vom 09.08.2007, Az.: 9 UF 450/07 (Heimlicher Umzug ins Ausland)" von DirAG Eberhard Stößer, original erschienen in: FamRBint 2008, 6.

Verfahrensgang

  • AG Betzdorf, 26.06.2007 - 5 F 212/07
  • OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2008, 238
  • FamRZ 2008, 813 (Ls.)



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Köln, 29.10.2009 - 21 UF 158/09  
    Auch wenn ein Wechsel des Wohnortes innerhalb der Staaten der europäischen Gemeinschaft gegen den Willen des im Übrigen mitsorgeberechtigten Elternteils zu akzeptieren ist, da der andere Elternteil seine Mitsorge in derartigen Fällen auch von seinem Heimatland aus in ausreichendem Maße ausüben kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 09.08.2007 - 9 UF 450/07 - NJW 2008, 238 ff.), beinhaltet eine Übersiedelung von Deutschland nach Thailand aufgrund der Entfernung und der damit zusammenhängenden Probleme einer hinreichenden Kommunikation mit dem Kind und dessen Bezugspersonen im sozialen Umfeld, dass eine Ausübung der den Kindeseltern gemeinsam zustehenden Teilbereiche der elterlichen Sorge, wie z. B. der Gesundheitsfürsorge, der Vermögenssorge sowie die Entscheidung über die Religion und den Schulbesuch, tatsächlich unmöglich gemacht würde.
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