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   OLG Koblenz, 11.02.1980 - 14 W 67/80   

Volltextveröffentlichungen

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    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

Verfahrensgang

  • LG Koblenz, 16.10.1979 - 10 O 210/77
  • OLG Koblenz, 11.02.1980 - 14 W 67/80

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1980, 506
  • VersR 1980, 539



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Koblenz, 03.09.1998 - 14 W 610/98  

    Vorsorgliche Zeugenbelehrung - Beweisanordnung?

    Die Beweisgebühr hätte nur dann entstehen können, wenn die Anordnung vom 8. Juli 1997 durch einen (besonderen) Beweisbeschluß, der auch konkludent ergehen kann, oder durch den tatsächlichen Eintritt des Gerichts in die Beweisaufnahme bestätigt worden wäre (Senat JurBüro 1980, 1353, 1354 f.).
  • OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83  

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    In der Entscheidung vom 11. Februar 1980 (- 14 W 67/80 -, JurBüro 1980, 1354), in der es um die Frage der Beweisgebühr bei Zuladung von Zeugen ging, hat der Senat in einer nichttragenden Feststellung bemerkt, die Durchführungsmaßnahmen des früheren § 272 b ZPO seien nach der Novelle - bis auf die offenbar vom Gesetzgeber übersehene amtliche Auskunft - durch § 358 a ZPO scharf von den Vorbereitungsmaßnahmen des § 273 getrennt worden.
  • OLG Nürnberg, 03.06.1982 - 5 W 1418/82  

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    a) Die Anordnung nach § 273 Abs. 2 Nr. 4 ZPO , wonach mehrere Zeugen und ein Sachverständiger geladen worden sind, stellt nach wohl herrschender - von der Beschwerdeführerin auch nicht mehr angezweifelter - Auffassung noch keine Beweisaufnahme dar; diese Anordnung dient lediglich zu deren Vorbereitung (vgl. Gerold/Schmidt, BRAGO , Rdn. 110 zu § 31 mit zahlreichen Nachweisen; Zöller/ Stephan, ZPO , Anm. II 4 zu § 273 , Baumbach/Lauterbach/ Hartmann, ZPO , Anm. 3 E zu § 273 ; neuerdings OLG Koblenz, MDR 1980, 506 ).
mehr
  • OLG Saarbrücken, 09.06.1981 - 6 UF 33/80  

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Durch die Neufassung der §§ 273 und 358 a ZPO , die bei Kollegialgerichten die sachliche Zuständigkeit eindeutig abgrenzen, ist klargestellt worden, daß der Vorsitzende allein für beweisanordnende Maßnahmen insoweit nicht mehr zuständig ist (vergl. Schneider, MDR 1980, 178; Mümmler, JurBüro 1980, 1842; OLG Koblenz, MDR 1980, 506 ).
  • OLG Bamberg, 23.04.1982 - 5 W 18/82  

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei vorsorglicher Ladung des Zeugen

    Der Senat sieht keinerlei Anlaß, von dieser - bereits unter der Geltung des § 272 b ZPO - herrschenden Meinung abzuweichen (vgl. Göttlich/Mümmler, BRAGO , 14. Aufl., Stichwort Beweisgebühr - Vorbereitende Maßnahmen; Gerold/Schmidt, 7. Aufl., § 31 Rdn. 109-110; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 38. Aufl., Anm. 3 E zu § 273; Zöller, 13. Aufl., Anm. 5,2 zu § 273; Thomas/Putzo, 10. Aufl., Anm. 2 zu § 273; Stein/Jonas, 19. Aufl., Anm. VII zu § 272 b; OLG Bamberg, JurBüro 1979, 705; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1979, 391; OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 1319, OLG München, JurBüro 1980, 1193; OLG Koblenz, JurBüro 1980, 1353, 1354).
  • OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 170/85  

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Daß der Sachverständige sein Gutachten im Termin nur aufgrund einer Entschließung der Kammer erstatten müßte, war bei der Art der Anordnung klar und bedurfte keiner besonderen Hervorhebung, die Angabe des Beweisthemas kann nicht dazu führen, die Verfügung einem Beweisbeschluß gleichzustellen (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz, JurBüro 1980, 1353 mit Anmerkung Mümmler; Gerold/Schmidt, 8. Aufl., Rdn. 109, 110 zu § 31 BRAGO ).Auch die Rückfrage des Sachverständigen bei der Klägerin und deren Erledigung unter Mitwirkung ihres Prozeßbevollmächtigten hat die Beweisgebühr nicht ausgelöst.
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