Rechtsprechung
OLG Koblenz, 11.05.2005 - 13 WF 282/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1666 BGB, § 1666a BGB
Elterliche Sorge: Einstweilige Teilentziehung der elterlichen Sorge wegen Schulschwänzens - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der elterlichen Sorge für die Kinder; Rechtmäßigkeit einer teilweisen Entziehung der Personensorge für die Kinder; Zulässigkeit einer Entziehung der Personensorge für das Kind hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts, des Rechts auf ...
- Judicialis
BGB § 1666; ; BGB § 1666a; ; BGB § 1666a Abs. 1; ; ZPO § 567; ; ZPO § 620c; ; ZPO § 621g
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666; BGB § 1666a Abs. 1
Einstweilige Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge wegen Schulschwänzens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulpflichtverletzung - Entziehung der elterlichen Sorge wegen Schulpflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sorgerechtsverlust bei Schuleschwänzen?
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zur einstweiligen Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge wegen Schulschwänzens
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wenn Kinder notorisch die Schule schwänzen kann den Eltern das Sorgerecht teilweise entzogen werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Elterliches Sorgerecht kann bei Schuleschwänzen entzogen werden - Zur einstweiligen Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge wegen Schulschwänzens
Verfahrensgang
- AG Neuwied, 18.03.2005 - 16 F 560/02
- OLG Koblenz, 11.05.2005 - 13 WF 282/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1164
- FamRZ 2006, 57
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07
Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung: Unterbringung der Kinder …
Ein derartiges vernachlässigendes Verhalten kann darin zu sehen sein, dass Eltern die ihnen bzw. den Kindern angebotenen und benötigten Hilfen nicht annehmen (OLG Koblenz, FamRZ 2006, 57; Brandenburgisches OLG, NJW 2006, 235).