Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04 |
Volltextveröffentlichungen
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Umfang der Aufklärungspflicht des Krankenhausarztes bei Operation auf Drängen des überweisenden Hausarztes; Anforderungen an eine schriftliche Einverständniserklärung mit einem ärztlichen Heileingriff; Haftung mehrerer Ärzte
Kurzfassungen/Presse
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 10 O 598/99
- OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 2933 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 1111
- VersR 2006, 123
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06
Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin; …
Bei Eingriffen zur Diagnose ohne therapeutischen Eigenwert sind allgemein strengere Anforderungen an die Aufklärung des Patienten und die damit verbundenen Risiken zu stellen (BGH NJW 1979, 1933, 1934; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 816 und VersR 2006, 123).Dem aus medizinischer Sicht unvernünftigen oder allzu risikoreichen Drängen eines Patienten - was selbst der Beklagte nicht behauptet - darf ein Arzt erst nachgeben, wenn er den Kranken über die allgemeinen und spezifischen Risiken informiert hat (OLG Koblenz VersR 2006, 123).
- LG Potsdam, 05.05.2011 - 11 O 187/08
§ 823 Abs 1 BGB
Die Kammer orientiert sich hierbei an der Entscheidung des OLG Koblenz vom 14.04.2005 (NJW-RR 2005, S. 1111).
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