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   OLG Koblenz, 16.11.2005 - 14 W 713/05   

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https://dejure.org/2005,7762
OLG Koblenz, 16.11.2005 - 14 W 713/05 (https://dejure.org/2005,7762)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.11.2005 - 14 W 713/05 (https://dejure.org/2005,7762)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. November 2005 - 14 W 713/05 (https://dejure.org/2005,7762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch eines Sachverständigen gegen die Staatskasse; Anspruch eines Sachverständigen auf Zahlung einer Entschädigung bei Beendigung seiner Tätigkeit auf Grund der Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 4; ZSEG § 16 Abs. 1, 4; GKG § 66; ZPO § 406
    Kosten des Sachverständigen nach erfolgreicher Ablehnung wegen Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 634 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 30.03.1989 - 14 W 223/89

    Kostenfestsetzungsverfahren; Erheben eines Einwands; Sachverständigerkosten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2005 - 14 W 713/05
    Vielmehr ist der Verlust der Entschädigung nur dann zu rechtfertigen, wenn die Ablehnungsentscheidung im Hinblick auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtwidrigkeit des Sachverständigen ergeht (Senat JurBüro 1988, 1732 und JurBüro 1990, 733; Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 22.Aufl., § 3 Rn.14.1).
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2005 - 14 W 713/05
    Die insoweit mit Schriftsatz vom 14. November 2005 eingereichten eidesstattlichen Versicherungen der Kläger sind nämlich sowohl wegen deren Parteistellung (§ 406 Abs. 3 ZPO) als auch deshalb unbeachtlich, weil sie sich in einer Bezugnahme auf den Schriftsatz vom 28. Juli 2005 erschöpfen (BGH NJW 1988, 2045; BGH NJW 1996, 1682).
  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2005 - 14 W 713/05
    Die insoweit mit Schriftsatz vom 14. November 2005 eingereichten eidesstattlichen Versicherungen der Kläger sind nämlich sowohl wegen deren Parteistellung (§ 406 Abs. 3 ZPO) als auch deshalb unbeachtlich, weil sie sich in einer Bezugnahme auf den Schriftsatz vom 28. Juli 2005 erschöpfen (BGH NJW 1988, 2045; BGH NJW 1996, 1682).
  • OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 8 U 2204/08

    Sachverständigenentschädigung: Entfallen des Vergütungsanspruchs wegen grob

    Demnach ist im Rahmen eines Festsetzungsverfahrens nach § 4 JVEG betreffend die Vergütung eines wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnten Sachverständigen zu beachten (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16.07.2008, 2 W 31/08, OLGR Rostock 2009, 38;OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2005, 14 W 713/05, OLGR Koblenz 2006, 223; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2003, 9 W 53/03, BauR 2004, 1817; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2002, 10 W 55/02, JMBl NW 2002, 270; OLG München, Beschluss vom 11.10.2001, 11 W 2467/01, MDR 2002, 57; Meyer/Hoever/Bach, JVEG, 25. Aufl., § 8 Rn. 8.36):.
  • OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 11 W 23/21

    Versagung des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen wegen erfolgreicher

    Dazu gehören namentlich Fälle, in denen die Unverwertbarkeit seines Gutachtens auf einer gerichtlich attestierten Befangenheitsbesorgnis beruht (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2006, 223).
  • OLG Koblenz, 08.12.2009 - 14 W 769/09

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen

    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen die Unverwertbarkeit auf einer erfolgreichen Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit beruht (Senat OLGR Koblenz 2006, 223; OLGR Zweibrücken 2008, 33).
  • OLG Koblenz, 18.06.2014 - 14 W 334/14

    Vergütungsanspruch eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten

    Dazu gehören namentlich Fälle, in denen die Unverwertbarkeit auf einer gerichtlich attestierten Befangenheitsbesorgnis beruht (Senat OLGR Koblenz 2006, 223 und ZfSch 2010, 268).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 8 W 279/09

    Entschädigungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen bei

    Der Verlust der Entschädigung ist aber dann zu rechtfertigen, wenn die Ablehnungsentscheidung im Hinblick auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtwidrigkeit des Sachverständigen ergeht (zur Problematik der Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines wegen Befangenheitsbesorgnis abgelehnten Sachverständigen: OLGR Rostock 2009, 38; OLGR Jena 2008, 760; OLG Nürnberg IBR 2007, 226; OLG Koblenz AGS 2006, 304; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. April 2005, Az. 1 U 104/96; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. November 2001, Az. 13 W 604/01; OLG Köln JurBüro 1982, 890; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. 2009, § 8 JVEG Rdnr. 8 ff; je m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 20.11.2012 - 14 W 622/12

    Vergütung trotz Befangenheit: Versäumnis des Gerichts!

    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen die Unverwertbarkeit auf einer erfolgreichen Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit beruht (Senat OLGR Koblenz 2006, 223; OLGR Zweibrücken 2008, 33).
  • OLG Koblenz, 08.07.2013 - 14 W 372/13

    Sachverständiger abgelehnt: Vergütungsanspruch bleibt bestehen

    Dazu gehören namentlich Fälle, in denen die Unverwertbarkeit auf einer gerichtlich attestierten Befangenheitsbesorgnis beruht (Senat OLGR Koblenz 2006, 223 und ZfSch 2010, 268).
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