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   OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03   

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OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03 (https://dejure.org/2003,154)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.09.2003 - 1 Verg 4/03 (https://dejure.org/2003,154)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. September 2003 - 1 Verg 4/03 (https://dejure.org/2003,154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Vereinbarkeit von Präklusionsregelungen mit dem europäischen Recht

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Länge der Rügefrist / vorsorgliche Rüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Unverzüglichkeit einer Rüge; Beachtung der Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge für einen in einem weiteren Durchgang entdeckten Vergabeverstoß; Notwendigkeit der Beachtung aller Vergabevorschriften bei Wiederholung eines ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rügeobliegenheit gegenüber Auftraggeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 107 Abs. 3 S. 1
    Frist für die Anbringung einer Rüge; Obliegenheiten der Bieter bei Wiederholung eines Verfahrensabschnitts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rügefrist: In der Regel ein bis drei Tage! (IBR 2003, 695)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 352 (Ls.)
  • BauR 2004, 142 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 709
  • ZfBR 2003, 822
 
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Wird zitiert von ... (287)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Schließlich habe auch der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 27. Februar 2003 Rs.C-327/00) darauf hingewiesen, dass Ausschlussfristen nach nationalem Recht nicht dazu führen dürften, eine effektive Überprüfung von Vergabeverstößen zu verhindern.

    Der für die Entscheidung über Fragen der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zuständige Europäische Gerichtshof hat jedoch bereits in zwei Entscheidungen klargestellt, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen als Anwendungsfall des Prinzips der Rechtssicherheit grundsätzlich dem sich aus der Richtlinie ergebenden Effektivitätsgebot genügt und auch für den Fall der Fristversäumung vorgesehene Sanktionen wie die Präklusion mit den Zielen der Richtlinie und dem Grundsatz der Rechtssicherheit in Einklang stehen (EuGH Rs.C-470/99 NZBau 2003, 162, 166 Rdn. 75 - 78; Rs.C-327/00 NZBau 2003, 284, 286 Rdn. 50 - 52).

    Nur für einen speziellen Ausnahmefall, in dem der öffentliche Auftraggeber durch sein Verhalten dem Bieter die Wahrnehmung der vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeit unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert hat, hat der Europäische Gerichtshof eine Verpflichtung der nationalen Gerichte erkannt, die auf der Verletzung von Gemeinschaftsrecht beruhenden, zur Stützung eines Rechtsbehelfs geltend gemachten Rügen zuzulassen, indem sie ggf. von einer nach nationalem Recht bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen, die nationalen, zum Ausschluss der Rügen führenden Präklusionsvorschriften außer Anwendung zu lassen (EuGH Rs.C-327/00 a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Zitierungen zu Leitsatz 1: Festhaltung OLG Koblenz, 25. Mai 2000, 1 Verg 1/00, NZBau 2000, 445; Abgrenzung OLG Düsseldorf, 13. April 1999, Verg 1/99, NZBau 2000, 45.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschluss NZBau 2000, 445), dass angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, die Rüge grundsätzlich binnen ein- bis drei Tagen erfolgen muss (Bechtold, GWB, § 107 Rdn. 2).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Zitierungen zu Leitsatz 1: Festhaltung OLG Koblenz, 25. Mai 2000, 1 Verg 1/00, NZBau 2000, 445; Abgrenzung OLG Düsseldorf, 13. April 1999, Verg 1/99, NZBau 2000, 45.

    Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird (OLG Düsseldorf NZBau 2000, 45), kann einem Unternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert (Senat a.a.O.; vgl. dazu auch Noch BB 1999, 1081).

  • OLG Saarbrücken, 29.05.2002 - 5 Verg 1/01

    Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Das wäre dann anzunehmen, wenn die Vergabestelle von vornherein eindeutig zu erkennen gegeben hätte, dass sie unumstößlich an ihrer Entscheidung festhalten wird, sie also unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines der Bieter hin, gewillt ist, einen vorliegenden Verfahrensverstoß abzustellen (SaarlOLG VergabeR 2002, 493, 496; OLG Stuttgart NZBau 2001, 462, 463 m.w.N.).

    dd) Anders als ein von Anfang an nicht vorhandener Abhilfewillen der Vergabestelle ist der hier spätestens nach Erhalt des Vorabinformationsschreibens vom 8. April 2003 eingetretene Wegfall jeglicher Erfolg versprechenden Spekulationsmöglichkeit des Bieters kein Grund, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben oder durch eine Auslegung der Rügevorschrift nach ihrem Sinn und Zweck den Bieter von seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge zu entbinden (anders SaarlOLG VergabeR 2002, 493, 495 und Beschluss vom 8. Juli 2003 -5 Verg 5/02-).

  • OLG Saarbrücken, 08.07.2003 - 5 Verg 5/02

    Öffentliche Auftragsvergabe: Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    dd) Anders als ein von Anfang an nicht vorhandener Abhilfewillen der Vergabestelle ist der hier spätestens nach Erhalt des Vorabinformationsschreibens vom 8. April 2003 eingetretene Wegfall jeglicher Erfolg versprechenden Spekulationsmöglichkeit des Bieters kein Grund, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben oder durch eine Auslegung der Rügevorschrift nach ihrem Sinn und Zweck den Bieter von seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge zu entbinden (anders SaarlOLG VergabeR 2002, 493, 495 und Beschluss vom 8. Juli 2003 -5 Verg 5/02-).

    Als unverzüglich i.S.d. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB gelte der Nachprüfungsantrag dann, wenn er nicht später als zwei Wochen nach Erhalt der Vorabinformation bei der Vergabekammer eingehe und - wie sich aus der jüngsten der zitierten Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 8. Juli 2003 - 5 Verg 5/02 - S. 10, 2. Abs. a.E.) ergibt - darüber hinaus die Antragsschrift der Gegenseite noch innerhalb dieser Zweiwochenfrist zugestellt worden sei.

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Der für die Entscheidung über Fragen der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zuständige Europäische Gerichtshof hat jedoch bereits in zwei Entscheidungen klargestellt, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen als Anwendungsfall des Prinzips der Rechtssicherheit grundsätzlich dem sich aus der Richtlinie ergebenden Effektivitätsgebot genügt und auch für den Fall der Fristversäumung vorgesehene Sanktionen wie die Präklusion mit den Zielen der Richtlinie und dem Grundsatz der Rechtssicherheit in Einklang stehen (EuGH Rs.C-470/99 NZBau 2003, 162, 166 Rdn. 75 - 78; Rs.C-327/00 NZBau 2003, 284, 286 Rdn. 50 - 52).
  • OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Verg 3/03

    Vergaberecht: Leistungsverzeichnis keine Bekanntgabe; Präklusion einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Sie ist gemäß den Ausführungen zu 1. präkludiert und darf damit auch von Amts wegen weder unmittelbar noch mittelbar wieder aufgegriffen werden (Senat, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 Verg 3/03 - m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99

    Vorlagepflicht bei Abweichung; Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Eine Entscheidungsdivergenz ergibt sich deshalb nicht (vgl. BGH NStZ 2000, 222).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 2 Verg 5/00

    Beginn der Beschwerdefrist im Nachprüfungsverfahren; Übersendung der Entscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Das wäre dann anzunehmen, wenn die Vergabestelle von vornherein eindeutig zu erkennen gegeben hätte, dass sie unumstößlich an ihrer Entscheidung festhalten wird, sie also unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines der Bieter hin, gewillt ist, einen vorliegenden Verfahrensverstoß abzustellen (SaarlOLG VergabeR 2002, 493, 496; OLG Stuttgart NZBau 2001, 462, 463 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.1977 - IV ARZ (Vz) 2/77

    Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - Abweichung von einer Entscheidung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Da beide Rechtsansichten zum gleichen Ergebnis führen, liegt ein Abweichungsfall i.S.d. § 124 Abs. 2 S. 1 GWB nicht vor (BGH NJW 1977, 1014).
  • OLG Koblenz, 05.06.2003 - 1 Verg 2/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verspätete Rüge des Vergaberechtsverstoßes

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 52/15

    Ausschließung eines Angebots wegen eines Fehlers bei Anbringung der

    Gibt der Auftraggeber danach zu erkennen, dass von seiner Entscheidung unter keinen Umständen abrücken zu wollen, kann die Rügeobliegenheit ausnahmsweise entfallen (OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 364, juris Rn. 48; OLG Koblenz VergabeR 2003, 709, 714).
  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

    Insbesondere eine unterbliebene Rüge fehlender Mindestanforderungen zu (zugelassenen) Nebenangeboten führt dazu, dass ein Bieter unter diesem Gesichtspunkt die Erteilung des Zuschlags auf ein konkurrierendes Nebenangebot und die diesem vorausgegangene Wertung nicht mehr in zulässiger Weise zur Nachprüfung stellen kann (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 11.02.2010, 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669; OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03, ZfBR 2003, 822).

    Eine Ausnahme mag gelten, wenn die Vergabestelle von vornherein jede Korrektur des Vergabeverfahrens ablehnt (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03, ZfBR 2003, 709 [Rn. 59]).

    Gerade dies kann von der Beschwerdegegnerin indes wegen der Rügepräklusion gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB nicht mehr in zulässiger Weise zur Nachprüfung gestellt werden (OLG Celle, Beschl. v. 11.02.2010, 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03, VergabeR 2003, 709; KG Berlin, Beschl. v. 17.10.2002, 2 KartVerg 13/02, VergabeR 2003, 50 ff. [Ls. 1]; Summa, a.a.O., Rn. 332).

  • VK Niedersachsen, 01.12.2011 - VgK-53/11

    Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer eines potenziellen öffentlichen

    Als unverzüglich in diesem Sinne gilt grundsätzlich ein Zeitraum innerhalb von ein bis drei Tagen nach positiver Kenntnisnahme (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2033, Az.: 1 Verg 4/03; Bechtold, GWB, § 107, Rz. 2).

    Bei Beteiligung einer Personengesellschaft oder juristischen Personen kommt es mithin nicht auf das Unternehmen selbst, sondern auf die für das Unternehmen verantwortlich handelnden Personen - wie vorliegend auf die Geschäftsführerinnen der Antragstellerin -an (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2005 - Verg 42/05; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2008 - 1 Verg 4/03; Müller-Wrede, a.a.O., § 6 EG, Rdnr. 61).

    Der Auftraggeber ist vielmehr bereits bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte zu einem Ausschluss berechtigt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03 = ZfBR 2004, S. 490; VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2006 - VK08/2006-L ; für die Zulässigkeit einer über den konkreten Angebotsausschluss hinausgehenden Vergabesperre KG, Urteil vom 17.01.2010 - 2 U 4/06 Kart, zitiert nach ibr-online).

    Auch das Vorliegen einer Anklageschrift oder eines Eröffnungsbeschlusses muss daher nicht abgewartet werden (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2004 - 11 Verg 6/04; Müller-Wrede, a.a.O., § 6 EG, Rdnr. 67).

    Informationen müssen sich aus seriösen Quellen ergeben, so dass der Verdacht eine gewisse Erhärtung erfährt (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1999 - X ZR 30/98 ; Saarländisches OLG, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03 ; Hausmann/von Hoff in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 2. Auflage, § 6 EG, Rdnr. 111).

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