Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01   

Volltextveröffentlichungen

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    BGB § 1374 Abs. 2
    Berücksichtigung der Zuwendungen von Grundbesitz durch die Eltern und Geschwister eines Ehegatten

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 1675



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 104/08  

    Familienrecht - Ausgleichspflicht eines Ehegatten für Eigentumswohnungs-Darlehen

    Die Ausgleichsverpflichtung - auch unter Ehegatten - ergibt sich dann aus besonderer Vereinbarung (Senatsurteile vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 2/90 - FamRZ 1992, 43, 44 und vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 677; BGH Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 - WM 1975, 1997; ebenso OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1297; OLG Koblenz NJW 2003, 1675, 1676; zustimmend Münch-Komm/ K. Schmidt aaO § 748 Rdn. 8; Palandt/Sprau BGB 69. Aufl. § 748 Anm. 1; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 303; kritisch Staudinger/Langhein BGB 2008 § 748 Rdn. 14; Erman/Aderhold BGB 12. Aufl. § 748 Rdn. 4).
  • OLG Celle, 26.05.2005 - 4 U 67/05  

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer Darlehensklage; Ausgleich von

    Insbesondere setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der von dem Kläger zitierten Entscheidung des OLG Koblenz (NJW 2003, 1675 ), die sich in ihren tragenden Erwägungen ohnehin nur mit der für den vorliegenden Fall nicht einschlägigen Frage befasst, wie während der Ehe begründete Darlehensverbindlichkeiten der Eheleute in die Berechnung des Zugewinns einzustellen sind.

    Die von dem Kläger zitierten Entscheidungen des BGH (FamRZ 1991, 1092 ) und des OLG Koblenz (NJW 2003, 1675 ) sind nicht einschlägig.

  • OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08  

    Zugewinnausgleich - Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten

    Der Senat hat bereits früher entschieden, dass Darlehensverbindlichkeiten, die zur Finanzierung eines gemeinsamen Hausanwesens eingegangen werden, den Ehegatten im Innenverhältnis heftig zur Last fallen können, auch wenn im Außenverhältnis zu finanzierenden Bank nur ein Ehegatte Darlehensschuldner ist (OLG Koblenz, 2. Senat für Familiensachen, NJW 2003, 1675; ebenso: OLG Koblenz, 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 1998, 238).
  • OLG Celle, 28.12.2009 - 17 W 100/09  

    Prozesskostenhilfeverfahren: Behandlung eines vor Inkrafttreten neuen Rechts für

    Dies kommt dann in Betracht, wenn die von dem einen Ehegatten allein aufgenommene Darlehenssumme ihrer Zweckbestimmung nach zur Finanzierung rein familiärer Zwecke dienen sollte (vgl. auch OLG Koblenz NJW 2003, 1675 f. Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4. Auflage Rn. 365).
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