Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.03.2007 - 14 W 200/07   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch einen auswärtigen Versicherer beauftragten Unterbevollmächtigten

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Koblenz vom 20.03.2007, Az.: 14 W 200/07 (Kosten eines Unterbevollmächtigten einer Versicherung)" von VorsRiLG Heinz Hansens, original erschienen in: RVGreport 2008, 147 - 148.

Verfahrensgang

  • LG Mainz, 19.01.2007 - 1 O 255/02
  • OLG Koblenz, 20.03.2007 - 14 W 200/07

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 2007, 1245



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Köln, 16.03.2012 - 17 W 262/11  

    Umfang zu erstattender Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess

    Die vorliegende Beschwerdeentscheidung weicht ab von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz, welches in seinen Entscheidungen vom 16.08.1999 (JurBüro 2000, 145) und 13.02.2007 (JurBüro 2007, 370) obsiegenden Eltern, die für ihr im Rechtsstreit unterlegenes Kind unterhaltspflichtig sind, volle Erstattung der Kosten für den gemeinsamem Rechtsanwalt zugesprochen hat.
  • OLG Koblenz, 31.10.2011 - 14 W 608/11  

    Verfahrensrecht - Streitgenossen: Wer zahlt wenn unterschiedliche Ergebnisse?

    Der obsiegende Streitgenosse hat dann einen Erstattungsanspruch nicht nur in anteiliger, sondern in voller Höhe gegen den Prozessgegner (vgl. BGH a.a.O.; Senat v. 13.07.2007, 14 W 91/07, AGS 2007, 544 = JurBüro 2007, 370 = OLGR 2007, 563; Senat vom 16.8.1999,14 W 528/99 JurBüro 2000, 145 und vom 22.5.1991, 14 W 264/91, JurBüro 1991, 1542).
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