Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.08.1987 - 6 U 965/87   

Volltextveröffentlichungen

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    Weiterhin zulässige Begrenzung der Warenabgabe an Wiederverkäufer und an Letztverbraucher trotz § 6 d Abs. 1 Nr. 2 UWG

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1988, 296
  • ZIP 1987, 1210
  • GRUR 1987, 733



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 255/88  

    Meister-Aktuell; Ausschluß oder Beschränkung der Abgabe beworbener Waren

    Eine rechtliche relevante Bedeutung haben diese Revisionsrügen hingegen, wenn man die Meinung zugrunde legt, welche im Wortlaut des § 6 d Abs. 1 Nr. 2 (2. Alternative) nur den Fall angesprochen sieht, daß das werbende Unternehmen den Wiederverkäufer vom Erwerb der beworbenen Ware völlig ausschließt, und mengenmäßige Abgabebeschränkungen gegenüber Wiederverkäufern nicht sanktioniert sieht (vgl. OLG München, WRP 1988, 262, 263; OLG Schleswig, GRUR 1988, 714, 715; LG Köln, GRUR 1989, 53O, 531; nach Abgabemenge differenzierend: OLG Koblenz, GRUR 1987, 733, 735).
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