Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.05.2005 - 7 WF 123/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Der Geschäftswert für ein (Hauptsache-)Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz ist in der Regel mit 3.000,00 EUR ...
- IWW
- versicherung-recht.de
§ 100a KostO
- RA Kotz
Gewaltschutzverfahren - Regelstreitwert von 3.000,00 Euro anzusetzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung der Anwaltsgebühren - Geschäftswert für Hauptsacheverfahren nach Gewaltschutzgesetz und einstweilige Anordnung im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Streitwertfestsetzung - Verfahren nach dem GewSchG
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gewaltschutzverfahren - Gegenstandswerte für Hauptsache und einstweilige Anordnung
Verfahrensgang
- AG Sinzig, 17.01.2005 - 8 F 463/04
- OLG Koblenz, 23.05.2005 - 7 WF 123/05
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2005, 1195
- FGPrax 05, 180
- FGPrax 2005, 180
- FamRZ 2005, 1849
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08
Isoliertes Gewaltschutzverfahren: Geschäftswert der einstweiligen Anordnung über …
In der genannten Bestimmung des Gerichtskostengesetz ist für das einstweilige Anordnungsverfahren hinsichtlich der Regelung der Benutzung der Wohnung ein fester Wert in Höhe von 2.000 Euro genannt, sodass auch für die einstweilige Wohnungszuweisung im isolierten Gewaltschutzverfahren von einem Geschäftswert in dieser Höhe auszugehen ist (ebenso OLG Dresden FamRZ 2006, 803; OLG Koblenz FamRZ 2005, 1849;… Riedel/Sußbauer-Keller, RVG, 9. Aufl., § 25 Rn 9; a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. 10 WF 7/08). - OLG Düsseldorf, 28.09.2007 - 2 WF 162/07 Es sind keinerlei Gesichtspunkte erkennbar, die es rechtfertigen könnten, für die vorgetragenen Rechtsverletzungen massivster Art einen niedrigeren Streitwert festzusetzen (in diesem Sinne auch OLG Koblenz, Beschluss vom 23.05.2005, Az. 7 WF 123/05).
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