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   OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03   

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https://dejure.org/2003,10969
OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03 (https://dejure.org/2003,10969)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.07.2003 - 9 WF 532/03 (https://dejure.org/2003,10969)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 9 WF 532/03 (https://dejure.org/2003,10969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verfahrenspflegers auf Ersatz seiner Vergütung und Auslagen; Funktion eines Verfahrenspflegers

  • Judicialis

    FGG § 50; ; FGG § 50 Abs... . 3; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3; ; BVormVG § 1; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 4; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1630 I; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 I; ; BGB § 1835; ; BGB § 1835 a; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1915

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang und Geltendmachung der Vergütung eines Verfahrenspflegers, wenn der Verfahrenspfleger zusätzlich zum Rechtsanwalt bestellt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 10.09.2002 - 8 WF 26/02

    Verfahrenspflegervergütung: Umfang der vergütungsfähigen Tätigkeiten des

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Er hat auch keine sonstigen pflegerischen Aufgaben für das Kind wahrzunehmen wie zum Beispiel Begleitung zu Umgangskontakten (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 167; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 322).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 5 WF 287/01

    Aufgaben des Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Er hat auch keine sonstigen pflegerischen Aufgaben für das Kind wahrzunehmen wie zum Beispiel Begleitung zu Umgangskontakten (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 167; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 322).
  • OLG Koblenz, 09.09.2002 - 11 WF 590/02

    Sorgerecht - Verfahrenspfleger: Aufgabenbereich, Umfang der vergütungsfähigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen (Senat OLGR 2002; 408; 11. Senat 11 WF 590/02; ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294).
  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Er hat sich nicht darüber hinaus an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen (OLG Brandenburg aaO., OLG Schleswig OLGR 2000, 177; KG FamRZ 2000, 1300).
  • OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01

    Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Dabei ist der Aufwand und diejenige Tätigkeit zu vergüten, die zur Erfüllung der dem Verfahrenspfleger übertragenen Aufgabe erforderlich waren (KG Berlin KGR 2001, 383, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 626).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Das bedeutet indes nicht, dass die Aufgabe des Verfahrenspflegers derjenigen eines Rechtsanwalts gleichkommt (so aber OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294) und er, wie es dessen Aufgabenbild entspricht, sich darauf beschränken darf und damit im Sinne des Erforderlichkeitsprinzips darauf beschränken muss, soll die Tätigkeit erstattungsfähig sein, allein mit dem Kind zu sprechen, um dann dessen Willen zu formulieren.
  • OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 82/00

    Anfechtung der Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen (Senat OLGR 2002; 408; 11. Senat 11 WF 590/02; ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294).
  • OLG Karlsruhe, 27.12.2000 - 2 WF 126/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen (Senat OLGR 2002; 408; 11. Senat 11 WF 590/02; ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294).
  • OLG Schleswig, 13.09.2000 - 15 WF 140/99

    Vergütung des Verfahrenspflegers - Tätigkeit außerhalb des gesetzlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Das gebietet letztlich der Vertrauensschutz (vgl. OLG Schleswig OLGR 2000, 428).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00

    Verfahrenspfleger - Umfang der Tätigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen (Senat OLGR 2002; 408; 11. Senat 11 WF 590/02; ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294).
  • OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99

    Beschwerdeverfahren bei Anfechtung der Vergütung eines Verfahrenspflegers;

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