Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Die fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde (hier gem. § 34c GewO die Gemeindeverwaltung) im Webimpressum stellt in der Regel für sich allein noch keine Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Verbraucher dar und ist ohne das Hinzutreten weiterer besonderer Umstände als Bagatellverstoß zu werten. Zur Bewertung von Bagatellfällen und zur Erheblichkeitsschwelle im Wettbewerbsrecht. §§ 1, 3, 4 Nr. 11 UWG, § 6 S.1 TDG, § 34c GewO
- LawCommunity.de
Bagatellverstoß durch fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum
- Telemedicus
Fehlende Angabe zur Aufsichtsbehörde im Impressum
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Das Fehlen der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG kann nicht ohne Weiteres als nicht ...
- JurPC
TDG § 6 S. 1 Nr. 3
Fehlen der Aufsichtsbehörde im Impressum - wb-law.de (Kurzinformation und Volltext)
Fehler im Impressum berechtigt nicht zwingend zur Abmahnung [ebay, Impressumspflicht, OLG Koblenz]
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Wettbewerbsbeeinträchtigung: Fehlen der zuständigen Aufsichtsbehörde
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Volltext)
Fehler im Impressum berechtigt nicht zwingend zur Abmahnung
- wbs-law.de (Kurzinformation und Volltext)
Fehler im Impressum berechtigt nicht zwingend zur Abmahnung
- linksandlaw.info
Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde - Wettbewerbsbeeinträchtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtbeachtung der Informationspflicht gemäß § 6 Satz 1 Nr. 3 TDG als unlautere Wettbewerbshandlung?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wettbewerbsrecht
- Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nur Bagatellverstoß bei unvollständigem Webimpressum
Kurzfassungen/Presse (7)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG ist nicht ohne Weiteres wettbewerbsrechtlich erheblich
- mitfugundrecht.de (Auszüge und Zusammenfassung)
Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum stellt einen nur unerheblichen Wettbewerbsverstoß dar
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
§ 6 S. 1 Nr. 3 TDG
Fehlen der Aufsichtsbehörde im Impressum; Internetrecht
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unvollständiges Internetimpressum nur Bagatellverstoß
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Impressums-Verstoß = nicht abmahnfähige Wettbewerbsverletzung
- it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)
Abmahnung wegen fehlender Angabe im Impressum unbegründet
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde eines Finanzmaklers im Internet ist nur ein Bagatellverstoß - Verstoß gegen Angabenpflicht nach § 6 S. 1 Nr. 3 TDG begründet mangels Überschreitens der Erheblichkeitsschwelle keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch
Besprechungen u.ä. (2)
- digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)
§ 6 Satz 1 Nr. 3 TDG; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; §§ 34c, 35 GewO
Das Fehlen der Aufsichtsbehörde im Impressum ist nicht ohne weiteres unlauter - e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)
Fehlerhaftes Impressum ist nicht abmahnfähig
Verfahrensgang
- LG Trier, 29.09.2005 - 10 HKO 18/04
- OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2006, 624
- K&R 2006, 345
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 12.09.2006 - 9 U 167/06
Streitwert einer Klage auf Unterlassung von Telefonwerbung
Abweichende Streitwertfestsetzungen durch Oberlandesgerichte wie z.B. OLG Koblenz vom 25.4.2006 - 4 U 1587/05 = ZUM-RD 2006, 336 und OLG Köln vom 5.11.2004 - 6 U 88/04 = NJW 2005, 685, betreffen nicht Klagen eines einzelnen Privatmannes oder einer einzelnen Firma gegen eine einzelne sie belästigende Telefonwerbung. - AG Bonn, 29.04.2008 - 2 C 525/07
Schadensersatz wegen unberechtigter Abmahnung
Insoweit liegt ein Bagatellverstoß vor (ähnlich bereits OLG Koblenz, Urt. v. 25.04.2006 - 4 U 1587/04, MMR 2006, 624 ff.).
