Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.11.2006 - 6 W 558/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 50 FGG, § 57 ZPO, § 177 BGB, § 185 Abs 2 BGB, § 2212 BGB
Prozessuale Stellung der Erben im Rechtsstreit gegen den Testamentsvollstrecker - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozessuale Stellung der Erben bei einem Rechtsstreit gegen den Testamentsvollstrecker; Ausschluss der Prozessführungsbefugnis der Erben durch die Testamentsvollstreckung; Beschränkung der Vermögenssorge eines Elternteils; Rechtsinstitut des Verfahrenspflegers außerhalb ...
- Judicialis
BGB § 177; ; BGB § ... 185 Abs. 2; ; BGB § 1630; ; BGB § 1638 Abs. 1; ; BGB § 2205 Satz 3; ; BGB § 2212; ; BGB § 2213; ; BGB § 2216 Abs. 1; ; BGB § 2227 Abs. 1; ; ZPO § 57; ; ZPO § 115; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 2 a; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; FGG § 50
- RA Kotz
Erbe - prozessuale Stellung im Prozess gegen Testamentsvollstrecker
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur prozessualen Stellung der Erben bei einem Rechtsstreit gegen den Testamentsvollstrecker
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Testamentsvollstreckung - Können Erben trotz angeordneter Testamentsvollstreckung eine Klage erheben?
Verfahrensgang
- LG Trier, 27.07.2006 - 11 O 103/06
- OLG Koblenz, 27.11.2006 - 6 W 558/06
Papierfundstellen
- AnwBl 2007, 131
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01
Schenkung durch Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 6 W 558/06
Dies ist hier nach dem Sachvortrag der Antragstellerinnen zu vermuten, da das dargestellte Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung so auffällig war, dass es den Beteiligten nicht verborgen geblieben sein kann (vgl. dazu BGH NJW 2002, 2469, 2470), zumal ihnen entsprechende Wertgutachten vorlagen. - BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 163/87
Aufnahme des Rechtsstreits durch den Testamentsvollstrecker
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 6 W 558/06
Eine negative Feststellungsklage, wie die Antragstellerinnen sie erheben wollen, gilt nach ständiger Rechtsprechung jedoch aus der Sicht des Nachlasses als Passivprozess i. S. des § 2213 BGB, so dass die Prozessführungsbefugnis der Antragstellerinnen hier durch die Testamentsvollstreckung nicht eingeschränkt ist (vgl. BGH NJW 1988, 1390). - OLG Zweibrücken, 03.11.2006 - 3 W 188/06
Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungskompetenz des Grundbuchamts beim Antrag auf …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 6 W 558/06
Aus den vorgelegten Beschlüssen des Landgerichts Trier vom 26.09.2006 - 4 T 7/06 - und des OLG Zweibrücken vom 03.11.2006 - 3 W 188/06 - ist Gegenteiliges nicht abzuleiten. - BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80
Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 6 W 558/06
Ein solches Rechtsgeschäft ist anzunehmen, wenn die Vertragsparteien wissen, dass das vereinbarte Entgelt erheblich unter dem Wert der Gegenleistung liegt, und übereinstimmend wollen, dass der überschießende Wert unentgeltlich hingegeben wird (BGH NJW 1982, 43, 44).
- OLG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 U 367/12
Nachlasssache: Anzuwendendes Recht auf die Erbfolge in das Sparguthaben einer …
Die von ihnen erhobene negative Feststellungsklage, mit der der Sache nach ein Vermächtnisanspruch abgewehrt wird, ist aus der Perspektive des Nachlasses ein Passivprozess im Sinne der Vorschrift (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 27.11.2006 - 6 W 558/06 - OLGR Koblenz 2007, 243;… Meyer in: Bamberger/Roth, BGB, Ed. 26, 2013, § 2213 Rdn. 2).