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   OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02   

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https://dejure.org/2002,8659
OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02 (https://dejure.org/2002,8659)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.2002 - 16 Wx 222/02 (https://dejure.org/2002,8659)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - 16 Wx 222/02 (https://dejure.org/2002,8659)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bindung an Betreuervorschlag durch Geschäftsunfähigen Betroffenen

  • Judicialis

    BGB § 1897

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897
    Vorschlag des Betroffenen zur Person des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuervorschlag bindend?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97

    Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02
    Die mit der Rechtsbeschwerde in Bezug genommene Entscheidung des BayObLG (FamRZ 99, 49) betrifft eine andere Fallgestaltung, da dort der Betreuer in eigener Sache wegen seiner Pflichtteilsansprüche gegen die Betreute prozessierte.
  • OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 179/98

    Ablösung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02
    Der Vorschlag eines Betroffenen, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, ist für das Vormundschaftsgericht - unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen - bindend, sofern nicht das Wohl des Betroffenen entgegensteht oder die Gefahr von Interessenkonflikten besteht, § 1897 Abs. 4 BGB ( st. Rspr. des Senats, Senat vom 16.3.1998, - 16 Wx 48/98 - v. 23.12.98 - 16 Wx 179/98 - vgl. BayObLGZ 96, 136 BayObLGZ 96, 136 ).
  • OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02
    Der Vorschlag eines Betroffenen, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, ist für das Vormundschaftsgericht - unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen - bindend, sofern nicht das Wohl des Betroffenen entgegensteht oder die Gefahr von Interessenkonflikten besteht, § 1897 Abs. 4 BGB ( st. Rspr. des Senats, Senat vom 16.3.1998, - 16 Wx 48/98 - v. 23.12.98 - 16 Wx 179/98 - vgl. BayObLGZ 96, 136 BayObLGZ 96, 136 ).
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