Rechtsprechung
OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit im FGG-Verfahren ; Rechtmäßigkeit der Auswahl eines Betreuers
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Bindung an Betreuervorschlag durch Geschäftsunfähigen Betroffenen
- Judicialis
BGB § 1897
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897
Vorschlag des Betroffenen zur Person des Betreuers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuervorschlag bindend?
Verfahrensgang
- AG Köln - 54 XVII E 179/02
- LG Köln, 04.10.2002 - 1 T 352/02
- OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97
Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes …
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02
Die mit der Rechtsbeschwerde in Bezug genommene Entscheidung des BayObLG (FamRZ 99, 49) betrifft eine andere Fallgestaltung, da dort der Betreuer in eigener Sache wegen seiner Pflichtteilsansprüche gegen die Betreute prozessierte. - OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 179/98
Ablösung eines Betreuers
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02
Der Vorschlag eines Betroffenen, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, ist für das Vormundschaftsgericht - unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen - bindend, sofern nicht das Wohl des Betroffenen entgegensteht oder die Gefahr von Interessenkonflikten besteht, § 1897 Abs. 4 BGB ( st. Rspr. des Senats, Senat vom 16.3.1998, - 16 Wx 48/98 - v. 23.12.98 - 16 Wx 179/98 - vgl. BayObLGZ 96, 136 BayObLGZ 96, 136 ). - OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98
Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02
Der Vorschlag eines Betroffenen, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, ist für das Vormundschaftsgericht - unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen - bindend, sofern nicht das Wohl des Betroffenen entgegensteht oder die Gefahr von Interessenkonflikten besteht, § 1897 Abs. 4 BGB ( st. Rspr. des Senats, Senat vom 16.3.1998, - 16 Wx 48/98 - v. 23.12.98 - 16 Wx 179/98 - vgl. BayObLGZ 96, 136 BayObLGZ 96, 136 ).