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   OLG Köln, 11.05.2001 - 19 U 27/00   

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https://dejure.org/2001,6382
OLG Köln, 11.05.2001 - 19 U 27/00 (https://dejure.org/2001,6382)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.2001 - 19 U 27/00 (https://dejure.org/2001,6382)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 19 U 27/00 (https://dejure.org/2001,6382)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 111/87

    Anforderungen an die offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens -

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 19 U 27/00
    Nach neuerer Rechtsprechung sind Schiedsgutachten auch bei schwerwiegenden Begründungsmängeln, unabhängig vom Ergebnis, offenbar unrichtig und unverbindlich (BGH, Urteil vom 16.11.1987 - II ZR 11/87 - DRsp-Rom Nr. 1992/2812 = MDR 1988, 381; Heinrichs, a.a.O., § 319, Rn. 5 a).

    In Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung sind schwerwiegende Verfahrensmängel ebenso zu behandeln wie entsprechende Begründungsmängel (vgl. Heinrichs, a.a.O.; ausdrücklich offen gelassen von BGH - II ZR 111/87 - ähnlich bereits BGH, MDR 1994, 885: einseitig zugunsten einer Partei angestellte Berechnungen mit der Folge, dass das erstattete Schiedsgutachten in der Sache ein Parteigutachten war).

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 11/87

    Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 19 U 27/00
    Nach neuerer Rechtsprechung sind Schiedsgutachten auch bei schwerwiegenden Begründungsmängeln, unabhängig vom Ergebnis, offenbar unrichtig und unverbindlich (BGH, Urteil vom 16.11.1987 - II ZR 11/87 - DRsp-Rom Nr. 1992/2812 = MDR 1988, 381; Heinrichs, a.a.O., § 319, Rn. 5 a).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 100/92

    Bestimmung der Leistung durch das Gericht nach Verlust der Eignung eines in einer

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 19 U 27/00
    In Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung sind schwerwiegende Verfahrensmängel ebenso zu behandeln wie entsprechende Begründungsmängel (vgl. Heinrichs, a.a.O.; ausdrücklich offen gelassen von BGH - II ZR 111/87 - ähnlich bereits BGH, MDR 1994, 885: einseitig zugunsten einer Partei angestellte Berechnungen mit der Folge, dass das erstattete Schiedsgutachten in der Sache ein Parteigutachten war).
  • BGH, 01.10.1997 - XII ZR 269/95

    Vereinbarung einer Mietpreisvorbehaltsklausel - Offenbare Unbilligkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 19 U 27/00
    Diese muss sich vielmehr einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung - aufdrängen; dabei sind an das Vorliegen einer offenbaren Unrichtigkeit strenge Anforderungen zu stellen, weil anderenfalls der mit der Bestellung eines Schiedsgutachters verfolgte Zweck in Frage gestellt würde, ein möglicherweise langwieriges und kostspieliges Prozessverfahren zu vermeiden (KG OLGR 1998, 409, 411; BGH, Urteil vom 01.10.1997 - XII ZR 269/95 -, DRsp-ROM Nr. 1998/1788; Heinrichs, a.a.O. § 319 Rn. 3 und 4).
  • OLG München, 23.12.2015 - 34 SchH 10/15

    Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und Schiedsgutachtenvereinbarung

    Sie sind im gerichtlichen Verfahren nur im Rahmen des § 319 BGB auf offenbare Unrichtigkeit, zu der auch schwerwiegende Verfahrensmängel wie die Parteilichkeit des Schiedsgutachters zählen können (so OLG Köln 11.05.2001, 19 U 27/00, juris), überprüfbar (BGH NJW 2001, 3775/3777; NJW 1991, 2698; 1979, 1885; Senat vom 7.8.2006; OLG München - 23. Zivilsenat - vom 3.12.2009, 23 U 3904/07, juris Rn. 45 f.).
  • KG, 26.03.2019 - 27 U 151/17

    Architektenhonorar: Bindungswirkung der Feststellungen eines Honorargutachters

    Sie sind im gerichtlichen Verfahren nur im Rahmen des § 319 BGB auf offenbare Unrichtigkeit, zu der auch schwerwiegende Verfahrensmängel wie die Parteilichkeit des Schiedsgutachters zählen können (so OLG Köln, Urt. v. 11.5.2001 - 19 U 27/00, BeckRS 2001, 30180259), überprüfbar (BGH, NJW 2001, 3775, 3777; NJW 1991, 2698; NJW 1979, 1885; OLG München, NJW 2016, 1964, 1965).
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