Rechtsprechung
OLG Köln, 09.01.2012 - I-5 W 43/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen; Voraussetzungen des Verlustes des Vergütungsanspruchs eines Sachverständigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen; Voraussetzungen des Verlustes des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitiges Vorbringen als Gutachtenbasis: Befangenheit!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abgelehnter Sachverständiger: Vergütung? (IBR 2012, 1284)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vergütungsanspruch des Sachverständigen trotz Unverwertbarkeit seines Gutachtens? (IBR 2012, 1285)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.10.2010 - 3 O 507/08
- OLG Köln, 09.01.2012 - I-5 W 43/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.12.1975 - X ZR 52/73
Anspruch eines Sachverständigen auf Entschädigung nach erfolgreicher Ablehnung …
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 5 W 43/11
Im Falle einer begründeten Ablehnung des Sachverständigen aus Gründen, die - wie hier - nach der Übernahme des Gutachtensauftrages entstanden sind, kann der Vergütungsanspruch des Sachverständigen nur bei Vorsatz, möglicherweise auch bei grober Fahrlässigkeit, keinesfalls indes bei leichter Fahrlässigkeit oder gänzlich fehlendem Verschulden entfallen [vgl. hierzu statt vieler etwa: BGH, NJW 1976, 1154, Juris-Rn. 5].Ob der Vergütungsanspruch des erfolgreich abgelehnten Sachverständigen entsprechend einer in der Instanzrechtsprechung weit verbreiteten Auffassung auch bei grober Fahrlässigkeit entfällt [vgl. hierzu etwa die Übersicht über die Instanzrechtsprechung in der soeben zitierten Entscheidung des BGH in NJW 1976, 1154, Juris-Rn. 7], hat der Bundesgerichthof ausdrücklich offen gelassen [vgl. hierzu etwa sein soeben zitierte Entscheidung in NJW 1976, 1154, Juris-Rn. 7] und bedarf auch im vorliegenden Streitfall keiner Entscheidung.
- BGH, 25.10.1983 - VI ZR 249/81
Interesse einer im Rechtsstreit unterlegenen Partei an der Befreiung von der …
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 5 W 43/11
Dieser Annahme steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 1983 [VI ZR 249/81; NJW 1984, 870] nicht entgegen [Gleiches gilt für die Kommentierung in Zöller/Greger, ZPO, Komm., 29. Aufl., 2012, § 413 Rn. 8, die lediglich unter Berufung auf die hier zitierte BGH-Entscheidung und ohne weitere Begründung bzw. Auseinandersetzung mit anderen Fallkonstellationen die Auffassung vertritt, die Befreiung von den Kosten für das Gutachten eines erfolgreich abgelehnten Sachverständigen könnten nur mit der Kostenerinnerung geltend gemacht werden.]. - OLG Hamburg, 05.03.2004 - 8 W 41/04
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 5 W 43/11
Aus demselben Grund ist auch durch die von den Klägerinnen zitierte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 5. März 2004 [8 W 41/04, MDR 2004, 906] eine abweichende Beurteilung des vorliegenden Streitfalles nicht veranlasst; im Übrigen betrifft diese Entscheidung einen Streitfall, in dem der Sachverständige eine pauschale rechtliche Würdigung einseitig zu Lasten einer Prozesspartei vorgenommen hat [Hans. OLG Hamburg, a. a. O.], und damit eine Fallkonstellation, die mit dem vorliegenden Streitfall nicht zu vergleichen ist. - OLG Naumburg, 25.06.2009 - 12 W 50/09
Vergütungsverlust bei Befangenheit
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 5 W 43/11
Eine abweichende Beurteilung ist auch nicht durch die von den Klägerinnen zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 25. Juni 2009 [12 W 50/09; BauR 2009, 1636] veranlasst, das ein Entfallen des Vergütungsanspruches des Sachverständigen für gerechtfertigt hält, wenn der Sachverständige streitiges Parteivorbringen als bewiesen erachtet.