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   OLG Köln, 25.07.2012 - I-19 W 17/12   

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https://dejure.org/2012,29641
OLG Köln, 25.07.2012 - I-19 W 17/12 (https://dejure.org/2012,29641)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.07.2012 - I-19 W 17/12 (https://dejure.org/2012,29641)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - I-19 W 17/12 (https://dejure.org/2012,29641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ein Mangel an Sachkunde ist kein Befangenheitsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger beantwortet Fragen außerhalb seines Fachgebiets: Keine Befangenheit! (IBR 2012, 742)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 11.04.2011 - 19 W 17/11
    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2012 - 19 W 17/12
    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit Ein derartiger Vorwurf betrifft nicht die Voreingenommenheit des Sachverständigen zu Lasten einer Partei, sondern seine angeblich mangelnde Fachkunde und/oder Sorgfalt, der sich beide Parteien in gleicher Weise ausgesetzt sehen (st. Rspr.: vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870; Senat , Beschluss vom 04.11.2011 - 19 W 17/11).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2012 - 19 W 17/12
    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit Ein derartiger Vorwurf betrifft nicht die Voreingenommenheit des Sachverständigen zu Lasten einer Partei, sondern seine angeblich mangelnde Fachkunde und/oder Sorgfalt, der sich beide Parteien in gleicher Weise ausgesetzt sehen (st. Rspr.: vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870; Senat , Beschluss vom 04.11.2011 - 19 W 17/11).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2012 - 19 W 17/12
    (1/3 des Hauptsachestreitwerts: BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03, BeckRS 2004, 01738).
  • OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung bei

    Die klägerseits monierten angeblichen Unzulänglichkeiten des Gutachtens rechtfertigen nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (OLG Köln, Beschluss vom 25. Juli 2012 - I-19 W 17/12, 19 W 17/12, juris).
  • OLG Celle, 25.03.2013 - 10 WF 372/12

    Vorliegen eines Ablehnungsgesuchs gegen den zuständigen Familienrichter wegen der

    Die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit, für die § 406 Abs. 1 ZPO hinsichtlich Voraussetzungen vollinhaltlich auf diejenigen für die Ablehnung eines Richters verweist, kann nach ganz gefestigter Rechtsprechung nicht auf einen etwaigen Mangel an Sachkunde bzw. auf Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit seines Gutachtens gestützt werden (vgl. BGH - Beschluß vom 5. November 2002 - X ZR 178/01 - FF 2003, SH 1, 107-108 = juris [Tz. 10]; Beschluß vom 15. März - VI ZB 74/04 - NJW 2005, 1869 f. = MDR 2005, 1007 f. = juris [Tz. 14]; Bay. LSG - Beschluß vom 19. November 2009 - L2 B 951/08 U - juris [Tz. 15.]; LSG Berlin-Brandenburg - Beschluß vom 5. Oktober 2011 - L 13 SF 359/11 B - juris [Tz. 8]; OLG Köln - Beschluß vom 25. Juli 2012 - 19 W 17/12 - juris [Tz. 12]).
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