Rechtsprechung
   OLG München, 01.12.2000 - 28 W 3034/00   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtzeitigkeit von Anträgen, Fragen und Einwendungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Abschluß nach 4 Monaten?

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2001, 531
  • BauR 2001, 837



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Celle, 29.01.2008 - 14 W 43/07  

    Selbständiges Beweisverfahren - Wann endet es?

    In der Rechtsprechung wird ein Zeitraum von mehreren Monaten überwiegend als angemessen erachtet; mehr als drei Monate genügen regelmäßig jedoch nicht mehr (vgl. Senat, MDR 2001, 108; OLG München, MDR 2001, 531; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1775; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 492, Rdnr. 3; vgl. auch Zöller/Herget a. a. O., § 492, Rdnr. 4 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 03.04.2006 - 5 W 200/06  

    Verfahrensrecht - Sachverständigenanhörung im selbständigen Beweisverfahren

    Wenn sich dies verzögerte und die Antragsgegnerin dem Gericht gegenüber keine nachvollziehbaren Gründe mitteilte, warum und in welcher zeitlichen Hinsicht es zu Verzögerungen kommen würde, geht dies zu Lasten des Beteiligten, der konkrete Anträge oder Einwendungen gegen die bisherige gerichtliche Beweisaufnahme vorbringen will (vgl. OLG München MDR 2001, 531).
  • OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02  

    Selbständiges Beweisverfahren - Antragsstellung nach dessen Abschluss

    Ob man den Antrag auf Ergänzung binnen Monatsfrist stellen muss (so das Landgericht Dortmund in NZBau 2000, 342) oder ob man mit dem OLG Celle (MDR 2001, 108-109) einen Zeitraum von drei Monaten oder mit dem OLG München (MDR 2001, 531 im Anschluss an OLG Düsseldorf BauR 2000, 1775) einen solchen von vier Monaten für ausreichend hält, braucht hier nicht entschieden zu werden; denn die Antragsgegnerin hat ihren Antrag auf Erläuterung jedenfalls nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe des schriftlichen Gutachtens gestellt.
  • KG, 28.08.2007 - 7 W 50/07  

    Selbständiges Beweisverfahren - Befragung des Sachverständigen zum Gutachten

    Jedenfalls nach Ablauf von vier Monaten nach Ablauf der der Streithelferin gesetzten Frist war danach das selbständige Beweisverfahren beendet, (vergl. u.a. OLG München, MDR 2001, 531).
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