Rechtsprechung
   OLG München, 02.04.2008 - 31 Wx 85/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Betriebs-Berater

    Keine zwingende Zugrundelegung des Tax CAPM im Spruchverfahren bei der Festlegung der angemessenen Abfindung bei Strukturmaßnahmen (Barabfindung der Minderheitsaktionäre aufgrund eines Squeeze-Out)

  • openjur.de

    Aktienrechtliches Spruchverfahren zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung für Minderheitsaktionäre nach Squeeze-out: Bestimmung von Risikozuschlag und Basiszinssatz für die Berechnung des Kapitalisierungszinssatzes bei der Ermittlung des Unternehmenswertes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitalisierungszinssatz bei Ermittlung des Unternehmenswertes im Spruchverfahren - Risikozuschlag bei Beherrschungsvertrag

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des OLG München vom 2.4.2008, Az.: 31 Wx 85/06 (Keine zwingende Zugrundelegung des TAX-CAPM bei der Festlegung der angemessenen Abfindung bei Strukturmaßnahmen)" von Prof. Dr. Michael Hommel, original erschienen in: BB 2008, 1056 - 1056.

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.08.2006 - O 1663/03
  • OLG München, 02.04.2008 - 31 Wx 85/06

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2008, 1056



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)  

  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 121/06  

    (Aktienrechtliches Spruchverfahren: Barabfindung bei Ausschluss von

    Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (st. Rspr., vgl. BGH ZIP 2001, 734/736; BayObLG AG 2006, 41; OLG München OLGR 2008, 446 m.w.N.).

    Diesen Zinssatz hat auch der Senat bereits für einen Stichtag Ende Oktober 2002 unter Berücksichtigung der Zinsstrukturkurve und der zum 1.1.2003 auf 5, 5 % zurückgenommenen IDW - Empfehlung als geeignet erachtet (vgl. OLG München OLGR 2008, 446/447 für Stichtag 30.10.2002).

    Die rechnerische Herleitung des Risikozuschlags täuscht darüber hinweg, dass aufgrund der Vielzahl von Annahmen, die für die Berechnung getroffen werden müssen, nur eine scheinbare Genauigkeit erreicht wird und nicht etwa eine mathematisch exakte Bemessung des für die Investition in das konkrete Unternehmen angemessenen Risikozuschlags (vgl. ausführlich OLG München OLGR 2008, 446/447).

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08  

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer

    (Vgl. OLG München, OLGR 2008, 446 [juris Rn. 42].) Durch den 1996 geschlossenen Beherrschungsvertrag wurde der Charakter der Aktie der A als Risikopapier, das keine feste Verzinsung des eingesetzten Kapitals verspricht, nicht geändert; (Vgl. BGHZ 166, 195 [juris Rn. 10].) insbesondere ändert der bestehende Beherrschungsvertrag nichts daran, dass der Anleger von einer Investition in ein Unternehmen wegen der damit verbundenen Risiken grundsätzlich eine höhere Rendite erwartet, als von einer Anlage in festverzinslichen Wertpapieren.

    (Vgl. OLG München, OLGR 2008, 446 [juris Rn. 42].).

  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08  

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur

    Für die Berechnung des Kapitalisierungszinssatzes nach IDW S1 Stand 18.10.2005 lässt sich allerdings anführen, dass das hier verwendete Tax-CAPM die empirisch beobachtbaren Aktienrenditen realitätsnäher zu erklären vermag, indem es die unterschiedliche Besteuerung von Zinseinkünften, Dividenden und Kursgewinnen besser abbildet (vgl. IDW S1 Stand 18.10.2005 Rn. 129; zustimmend Riegger in Kölner Kommentar, SpruchG, Anh § 11 Rn. 31; Wagner/Jonas/Ballwieser/Tschöpel, Wpg 2006, 1005, 1014; ausführlich Hower, Unternehmensbewertung mit dem Tax-CAPM: Fortschritt oder nicht pragmatische Komplexitätssteigerung?, S. 102 ff., 129; kritisch dagegen OLG München, OLGR München 2008, 446 [juris Rn. 35]).
mehr
  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 35/09  

    Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung

    Nachdem die Feststellung des Unternehmenswertes zu einem bestimmten Zeitpunkt damit auch durch fundamental analytische Methoden nicht punktgenau möglich ist, es vielmehr stets eine Spannbreite in Betracht kommender Werte gibt und es sich überdies um die Ermittlung eines fiktiven Wertes handelt, ist die richterliche Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO letztlich entscheidend für die Bestimmung der angemessenen Abfindung (vgl. OLGR München 2008, 446; BayObLG, NZG 2006, 156; OLG Stuttgart, ZIP 2004, 712).

    Dabei steht die Annahme der Vollausschüttung zum damals relevanten Zeitpunkt auch durchaus in Einklang mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 2. April 2008 - 31 Wx 85/06 - Juris Rdn. 25; vgl. hierzu ebenfalls Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rdn. 501).

  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2008 - 5 O 15/08  

    Übernahmerechtliches Squeeze-out: Widerlegung der Vermutung der Angemessenheit

    Bei dieser überschlägigen Berechnungen wurde beim Kapitalisierungszins entsprechend den Empfehlungen des IDW ein Basiszins von 4, 5 % - wie er sich aus der Zinsstrukturkurve aus Staatsanleihen( (IDW-Fachnachrichten 2005, S. 555) zum Zeitpunkt der Antragstellung am 15.1.2008 (Durchschnitt der letzten 90 Tage) ergibt - einem Risikozuschlag von 3, 96 % bzw. 4,95 gem. TAX-CAPM nach dem IDW SE1 (Fassung 2007), dem die Kammer allerdings (zuletzt Beschluss vom 13.11.2007 - 3-05 O 174/04 -) und auch die obergerichtliche Rechtsprechung (zuletzt OLG München v. 2.4.2008 - 31 Wx 85/06 -) sehr kritisch gegenüber steht, und einem Wachstumsabschlag von 1, 5 % bzw. 1,3 % jährlich gerechnet.
  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09  

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Hierzu hat das Gericht den Wert der Unternehmen unter Berücksichtigung anerkannter betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse im Wege der Schätzung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln (vgl. OLG München, OLGR 2008, 446, BayObLG, NZG 2006, 156; OLG Stuttgart, ZIP 2004, 712) und anschließend unter Berücksichtigung der jeweils ausgegebenen Anteile ins Verhältnis zu setzen (vgl. zur Berechnung Adolff, Unternehmensbewertung im Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft, S. 419 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06  

    Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines

    (vgl. OLG München Beschluss vom 02.04.2008 - 31 Wx 85/06 - BeckRS 2008 11182; Großfeld a.a.O. S. 219).
  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06  

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Hierzu hat das Gericht den Wert der Unternehmen im Wege der Schätzung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln (vgl. OLG München OLGR 2008, 446; BayObLG NZG 2006, 156; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712, 714; NZG 2007, 112; Hüffer, AktG, 9. Aufl., § 305 Rn. 17a; Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 6. Aufl., § 305 Rn 41) und anschließend unter Berücksichtigung der jeweils ausgegebenen Anteile ins Verhältnis zu setzen (vgl. zur Berechnung Adolff, Unternehmensbewertung im Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft, 2007, S. 416 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10  

    Grundsätze der Unternehmensbewertung bei einer verdeckten Sacheinlage

    Nach dieser allgemein anerkannten Bewertungsmethode, die auch der Streithelfer, der von dem Registergericht beauftragte Sachverständige C., der vom Landgericht bestellte Sachverständige E. und die von der Beklagten beauftragten Parteigutachter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft F. ihren jeweiligen Gutachten und Prüfberichten zugrunde gelegt haben und über deren Anwendung zwischen den Parteien im Grundsatz auch kein Streit besteht, werden die zukünftigen Erträge - also die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben - des Unternehmens geschätzt und der Unternehmenswert wird durch Diskontierung dieser Erträge mit einem Kapitalisierungszins in einen auf den maßgeblichen Stichtag für die Bewertung - hier also auf den 04. Oktober 2001 - bezogenen Barwert umgerechnet (OLG München OLGR 2008, 446 ff. = juris Rn 12; BayObLG WM 1999, 1571 ff. = juris Rn 22 m.w.N.).

    Bei einem Streit der Beteiligten über den in diesem Sinne angemessenen Unternehmenswert kommt daher dem angerufenen Gericht die Aufgabe zu, diesen unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden und notwendigenfalls unter Heranziehung externen Sachverstandes in Gestalt eines gerichtlich bestellten Sachverständigen im Wege einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (BGH NJW 2001, 2080 = juris Rn 20; OLG München OLGR 2008, 446 ff. = juris Rn 13 ff.).

  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 49/09  
    Entscheidend für die Bestimmung der angemessenen Abfindung ist daher letztlich nicht eine bestimmte betriebswirtschaftliche Methode, sondern die richterliche Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO (vgl. OLGR München 2008, 446; BayObLG, NZG 2006, 156; OLG Stuttgart, ZIP 2004, 712).

    Insoweit ist anerkannt, dass die Feststellung des Unternehmenswertes zu einem bestimmten Zeitpunkt auch durch fundamental analytische Methoden nicht punktgenau möglich ist, es vielmehr stets eine Spannbreite in Betracht kommender Werte gibt (vgl. OLGR München 2008, 446; BayObLG, NZG 2006, 156; OLG Stuttgart, ZIP 2004, 712).

  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09  

    Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren

  • OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08  

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung

  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09  

    Zulässigkeit eines Spruchverfahrens auf Antrag eines außenstehenden Aktionärs mit

  • OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 2/07  

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Heranziehung der zum Entscheidungszeitpunkt

  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 7/09  

    Berücksichtigung des unternehmenseigenen Betafaktors bei der

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 12 W 16/02  

    Ermittlung des Unternehmenswerts im Spruchverfahren

  • OLG Frankfurt, 20.04.2012 - 21 W 31/11  

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

  • OLG Frankfurt, 09.04.2010 - 5 W 75/09  

    Squeeze-out: Bemessung der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre -

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht