Rechtsprechung
| OLG München, 02.07.2009 - 31 Wx 71/09, 31 Wx 71/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit
- BAYERN | RECHT
§ 321a ZPO, § 29a FGG
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im FGG -Verfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
FGG-Verfahren; außerordentliche Beschwerde nicht statthaft
Kurzfassungen/Presse
- ZIP-online.de (Leitsatz)
Außerordentliche Beschwerde in Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit auch nicht in FGG-Verfahren
Verfahrensgang
- LG München I, 26.03.2009 - 5 HKO 2201/08
- OLG München, 02.07.2009 - 31 Wx 71/09, 31 Wx 71/09
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2009, 2316 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - 3 Wx 174/09
Zulässigkeit der weiteren (Kosten-)Beschwerde des Betroffenen; Feststellung der …
Eine solches Rechtsmittel ist zum Einen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht (mehr) statthaft (OLG München 31 Wx 71/09 vom 02.07.2009 bei Juris), zum Anderen wäre als greifbar gesetzeswidrig eine Entscheidung anzusehen, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und damit eine nicht hinzunehmende Gesetzeswidrigkeit zur Folge hat und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. BFH NJW 2005, 3374).
