Rechtsprechung
   OLG München, 03.02.2000 - 6 U 5475/99   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    TDG § 5 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; MarkenG §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 23 Nr. 2, 5 Abs. 1, Abs. 3, 15 Abs. 2
    Haftung für Inhalte auf einem FTP-Server

  • aufrecht.de
  • rws-verlag.de

    Kein Markenrecht für "CD Bench" wegen beschreibender Angabe

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  • Kanzlei Flick

    CD-Bench

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Angebots fremder Inhalte

  • Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Uni-Server bietet durch »gespiegelte« Freeware fremde Inhalte an

Kurzfassungen/Presse

  • Hahn Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Teledienstegesetz / gespiegelte Inhalte / Fremde Softwarearchive

Verfahrensgang

  • LG München I - 21 O 13056/99
  • OLG München, 03.02.2000 - 6 U 5475/99

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2000, 617
  • K&R 2000, 356



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 2 U 141/00  

    Haftung des Betreibers einer Internet-Domain für Schutzrechtsverletzungen durch

    Dass sie als Inhaberin einer eigenen Homepage für ihren Fachhochschulbetrieb zum Kreis der Diensteanbieter nach §§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 3 Nr. 1 TDG gehört, steht außer Frage (OLG München 03.02.2000 CR 2000, 541, 542).

    Demgegenüber hat das OLG München (03.02.2000 CR 2000, 541, 542) einen vergleichbaren Hyperlink, durch den eine Universität über ihren Server unentgeltlich den Zugang zu Softwararchiven verschiedener Provider eröffnet hat, um ein Herunterladen sog. Freeware zu ermöglichen, zutreffend unter einen der in § 5 Abs. 2 oder 3 TDG geregelten Privilegierungstatbestände gefasst, weil sich die Universität ersichtlich darauf beschränkt habe, den Zugang zu fremden, außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegenden Inhalten herzustellen, so dass es an dem für eine Anwendung von § 5 Abs. 1 TDG erforderlichen Sichzueigenmachen fehle.

  • LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07  

    Keine Mitstörerhaftung des Usenet-Providers

    Hiernach sind Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs auf fremde Inhalte dann als unzumutbar anzusehen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern, ihre Wirksamkeit jedoch durch einen Zugriff auf entsprechende Informationsangebote über andere Netzverbindungen mit einem vergleichsweise geringen Aufwand umgangen werden kann (vgl. OLG München, MMR 2000, 617, 619 - CDBench).
  • LG München I, 28.11.2007 - 1 HKO 22408/06  

    Studi.de - Bannerwerbung wird als schadlose Werbung angesehen

    Diese Tätigkeit unterscheidet sich auch wesentlich von derjenigen der Universität in dem vom OLG München am 3.2.2000 entschiedenen Fall ,,CDBench", MMR 2000, 617.
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  • KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09  

    Haftung des Betreibers eines Online-Presseportals für fortdauernde

    Solche liegen aber auch dann vor, wenn der Verwender automatisch generierte Inhalte in Form einer Trefferliste so übernimmt, das er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung übernehmen will (vgl. BT-Drs. 13/7385, S. 19; KG KGR Berlin 2005, 55f; OLG München CR 2000, 541, 542; OLG Köln CR 2002, 678).
  • LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 106/00  

    FTP-Explorer

    Beim Aufrufen seiner Homepage liegt keine Zugangsbeschränkung, etwa im Sinne eines geschlossenen Benutzerkreises, vor (vgl. dazu OLG München, CR 2000, Seite 541) .
  • LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 109/00  
    Für das Aufrufen ihrer Homepage besteht keine Zugangsbeschränkung, etwa im Sinne eines gesczhlossenen Benutzerkreises /vgl. dazu OLG München, CR 2000, Seite 541).
  • BezG Zürich, 10.09.2002 - GG 010848  

    Verantwortlichkeit für Hyperlinks im Rahmen des Vorwurfs der

    - www.jurpc.de/rechtspr/20000080.htm; OLG München, Urteil vom 3. Februar 2000, 6 U 5475/99, Haftung für Inhalte auf einem FTP-Server.
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