Rechtsprechung
   OLG München, 05.08.2008 - 5 U 5228/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Treuhandvermittelter Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Persönliche Haftung des Kapitalanlegers für Bereicherungsansprüche einer Bank aus der Fondsgesellschaft gewährten Darlehen

  • rws-verlag.de

    HGB §§ 128, 130; RBerG Art. 1 § 1
    Nichtigkeit der Vollmacht eines Fonds-Geschäftsführers zur Eingehung der persönlichen Haftung der Treugeber für Gesellschaftsschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschaftsvertragliche Haftung eines Kapitalanlegers im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds

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  • rechtsportal.de

    Gesellschaftsvertragliche Haftung eines Kapitalanlegers im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nichtigkeit der Vollmacht eines Fonds-Geschäftsführers zur Eingehung der persönlichen Haftung der Treugeber für Gesellschaftsschulden

Kurzfassungen/Presse

  • info-m.de (Leitsatz)

    Geschlossene Immobilienfonds: Wann haftet der Anleger persönlich?

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtigkeit der Vollmacht eines Fonds-Geschäftsführers zur Eingehung der persönlichen Haftung der Treugeber für Gesellschaftsschulden

Verfahrensgang

  • LG München I, 25.09.2007 - 28 O 9816/07
  • OLG München, 05.08.2008 - 5 U 5228/07

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2009, 622



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Wird zitiert von ... (3)  

  • KG, 11.11.2008 - 4 U 12/07  

    BGB-Gesellschaft: Akzessorische Haftung der Gesellschafter bei quotaler

    Das OLG München habe in seiner Entscheidung vom 5. August 2008 (5 U 5228/07) diese Rechtsprechung schon umgesetzt.

    Das OLG München habe in seiner Entscheidung vom 5. August 2008 (5 U 5228/07) dort - was auf den hier zu entscheidenden Fall übertragbar sei - zutreffend einen rechtsgeschäftlich vereinbarten Ausschluss der Haftung nach §§ 128 und 130 HGB angenommen.

    Das Urteil des OLG München vom 5. August 2008 (5 U 5228/07) ist bereits deshalb nicht übertragbar, da dort der Sachverhalt abweichend gestaltet war.

    Der Senat weicht entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht von der Entscheidung des OLG München vom 5. August 2008 - 5 U 5228/07 - ab, weil dieser offensichtlich eine andere Sachverhaltsgestaltung zugrunde lag.

  • KG, 20.01.2011 - 23 U 209/10  

    Zeitlicher Umfang der Pflicht zur Anmeldung eintragungspflichtiger Tatsachen zum

    Der Treuhandvertrag ist nicht etwa wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß § 134 BGB nichtig (anders im Fall des OLG München ZIP 2009, 622).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 9 U 22/10  
    Das Urteil des OLG München vom 05.08.2008 (- 5 U 5228/07 -, Anl. B 7, Bl. 168 - 183 GA, ZIP 2009, 622 ff.) legt keine andere Auffassung nahe.
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