Rechtsprechung
   OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • it-recht-kanzlei

    "Was kostet das Urheberrecht"? - angemessene Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 32
    Zur Bemessung einer angemessenen Vergütung des Urhebers sowie des Übersetzers gemäß § 32 UrhG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Angemessene Vergütung ist ex ante zu bestimmen!

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07  

    Talking to Addison

    Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8. Februar 2007 - 6 U 5649/05 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Beklagte auf den Hilfsantrag zu II zur Einwilligung in die vom Berufungsgericht formulierte Änderung der Übersetzungsverträge verurteilt und den Zahlungsantrag zu III abgewiesen hat.

    Auf die Berufung der Parteien hat das Berufungsgericht (OLG München ZUM-RD 2007, 166) die Beklagte unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel verurteilt, in die Abänderung des jeweiligen § 6 der Übersetzungsverträge mit folgender Fassung einzuwilligen:.

  • LG München I, 15.04.2010 - 7 O 24267/07  

    Angemessene Vergütung für die Übersetzung eines belletristischen Werkes: Anspruch

    Ein nach § 32 Abs. 2 Satz 3 UrhG klagender Urheber würde sonst das Risiko eines vollständigen Unterliegens im Prozess tragen, wenn er nicht genau die vom angerufenen Gericht als angemessen erachtete Vertragsgestaltung wenigstens in einem Hilfsantrag formuliert hätte (vgl. OLG München, ZUM 2007, 308, 315; ZUM-RD 2007, 166).
  • LG München I, 15.04.2010 - 7 O 24634/07  

    Urheberrecht: Tatrichterliche Bestimmung der angemessenen Vergütung für

    Ein nach § 32 Abs. 2 Satz 3 UrhG klagender Urheber würde sonst das Risiko eines vollständigen Unterliegens im Prozess tragen, wenn er nicht genau die vom angerufenen Gericht als angemessen erachtete Vertragsgestaltung wenigstens in einem Hilfsantrag formuliert hätte (vgl. OLG München, ZUM 2007, 308, 315; ZUM-RD 2007, 166).
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