Rechtsprechung
   OLG München, 08.07.1993 - 1 U 7230/92   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    BGB § 313
    Formfreier Beitritt zum Immobilien-Fonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Formfreiheit des Beitritt zu einer Immobilien-Fonds Gesellschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beurkundungsfragen bei Fonds-Gesellschaften (IBR 1994, 78)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1994, 37
  • IBR 1994, 78



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02  

    Zwangsvollstreckung - Unwirksame Unterwerfungserklärung: Zwangsvollstreckung?

    Aus den in § 18 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags getroffenen Regelungen für die Liquidation der GbR läßt sich eine Formbedürftigkeit der Beitritts- und Annahmeerklärung gemäß § 313 BGB nicht herleiten (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 37; Staudinger/Wufka, BGB 13. Bearb. § 313 Rdn. 113).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 429/02  

    Zwangsvollstreckung - Unwirksame Unterwerfungserklärung: Zwangsvollstreckung?

    Aus den in § 18 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags getroffenen Regelungen für die Liquidation der GbR läßt sich eine Formbedürftigkeit der Beitritts- und Annahmeerklärung gemäß § 313 BGB nicht herleiten (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 37; Staudinger/Wufka, BGB 13. Bearb. § 313 Rdn. 113).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 428/02  

    Zwangsvollstreckung - Unwirksame Unterwerfungserklärung: Zwangsvollstreckung?

    Aus den in § 18 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags getroffenen Regelungen für die Liquidation der GbR läßt sich eine Formbedürftigkeit der Beitritts- und Annahmeerklärung gemäß § 313 BGB nicht herleiten (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 37; Staudinger/Wufka, BGB 13. Bearb. § 313 Rdn. 113).
mehr
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01  

    Immobilienanlagen - Geschlossener Immobilienfonds: Widerrufs des Beitritts

    Deshalb kann hier offenbleiben, ob der Beitritt zum Fonds Nr. überhaupt - wie die Beklagte meint - der notariellen Beurkundung bedurfte (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 37 ; BGHZ 86, 367, wonach der Erwerb von Anteilen an einer Grundstücks-GbR nicht der Formvorschrift des § 313 BGB unterworfen ist).
  • OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06  

    Abwicklung eines Darlehens zur Finanzierung der Beteiligung an einem

    Wollte man zudem in einem Fall wie dem vorliegenden die Möglichkeit des Widerrufs bezüglich eines nachfolgend abgeschlossenen Darlehensvertrages lediglich wegen der zwischengeschalteten notariellen Beurkundung eines Fondsbeitritts versagen, die bei einem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds gar nicht notwendig ist (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 311 b Rdnr. 9; OLG München NJW-RR 1994, 37; BGHZ 86, 367), würde der vom Haustürwiderrufsgesetz beabsichtigte Verbraucherschutz leer laufen.
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