Rechtsprechung
   OLG München, 08.12.2008 - 21 U 2701/08   

Volltextveröffentlichungen

  • openjur.de

    Fondsbeteiligung: Aufklärungspflichtverletzung wegen verschwiegener Provisionen

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Filmfonds darf mit 12% Vertriebsprovisionen und weiteren 8% Kostenpauschale belastet werden

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 25.03.2010 - III ZR 321/08  

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8. Dezember 2008 - 21 U 2701/08 - zugelassen, soweit es die im Berufungsurteil (S. 4 f) wiedergegebenen Klageanträge zu I und II betrifft.

    Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8. Dezember 2008 - 21 U 2701/08 - zugelassen, soweit es die im Berufungsurteil (S. 4 f) wiedergegebenen Klageanträge zu I und II betrifft.

  • OLG München, 08.12.2008 - 21 U 5612/07  

    Filmfondsbeteiligung: Schadenersatzanspruch wegen Aufklärungspflichtverletzung im

    Mit Verfügung vom 5.8.2008 (Bl. 617 d.A.) wurde der Kläger darauf hingewiesen, dass der Senat in den Parallelverfahren 21 U 2362/08.21 U 2058/08 und 21 U 2701/08 nach Beweisaufnahme davon ausgehe, dass neben der Vermittlungsprovision von 7 % und 5 % (Agio) an die IT GmbH aufwendungsunabhängige Werbungskosten in pauschalierter Form in Höhe von 8 % der jeweiligen Beteiligungssumme gezahlt worden seien, und dass, da der Zeuge O. zugleich Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der IT-GmbH und Gesellschafter der Komplementär-GmbH der C. III KG gewesen sei, der Senat diesen Umstand einer Zahlung von pauschalierten Werbungskosten für prospektpflichtig halte.
  • OLG München, 08.12.2008 - 21 U 4468/07  

    Beteiligung an einem Filmfonds: Aufklärungspflichten des Treuhandkommanditisten

    Mit Verfügung vom 5.8.2008 (Bl. 633 d.A.) wurde der Kläger darauf hingewiesen, dass der Senat in den Parallelverfahren 21 U 2362/08.21 U 2058/08 und 21 U 2701/08 nach Beweisaufnahme davon ausgehe, dass neben der Vermittlungsprovision von 7 % und 5 % (Agio) an die IT GmbH aufwendungsunabhängige Werbungskosten in pauschalierter Form in Höhe von 8 % der jeweiligen Beteiligungssumme gezahlt worden seien, und dass, da der Zeuge O. zugleich Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der IT-GmbH und Gesellschafter der Komplementär-GmbH der C. III KG gewesen sei, der Senat diesen Umstand einer Zahlung von pauschalierten Werbungskosten für prospektpflichtig halte.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht