Rechtsprechung
   OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 327a
    Änderung des Abfindungsangebotes für Minderheitsgesellschafter bei Squeeze-out im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung der Barabfindung durch Hauptaktionär als Gegenstand des Spruchverfahrens zur Angemessenheit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
mehr
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Squeeze out: Erhöhung des Angebots auf Barabfindung im Rahmen eines Prozessvergleichs

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Prüfung der Angemessenheit eines im Vergleich zur Beendigung von Anfechtungsklagen erhöhten Barabfindungsangebots in Spruchverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 327b, 327a; SpruchG §§ 2, 8; ZPO § 287 Abs. 2
    Prüfung der Angemessenheit eines im Vergleich zur Beendigung von Anfechtungsklagen erhöhten Barabfindungsangebots in Spruchverfahren

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfung der Angemessenheit eines in Vergleich zur Beendigung von Anfechtungsklagen erhöhten Barabfindungsangebots im Spruchverfahren

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2006 - 1 HKO 6769/03
  • OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2007, 2221
  • BB 2007, 1582



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09  

    Stollwerck

    Zwar kann ein nachträgliches, höheres und allen außenstehenden Aktionären oder Minderheitsaktionären im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter unterbreitetes Angebot im Spruchverfahren - unter Zurückweisung der Anträge - als angemessene Abfindung berücksichtigt werden, wenn keine höhere angemessene Abfindung ermittelt wird (vgl. OLG München, NZG 2007, 635).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 7/08  

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer Barabfindung und einer

    Dies kann auch nach der Bekanntmachung über die Höhe der Barabfindung bis zur Beschlussfassung der Hauptversammlung(Emmerich/Habersack in Emmerich/Habersack 6. Aufl. § 327b AktG Rn. 3; Grunewald in MünchKomm., AktG. 3. Aufl. § 327b Rn. 7.) und auch später etwa durch eine vergleichsweise Erledigung von Beschlussmängelklagen, die sich gegen den Squeeze-Out-Beschluss der Hauptversammlung richten, geschehen.(OLG München, NZG 2007, 635 [juris Rn. 15].) Erforderlich ist lediglich, dass eine nicht an Bedingungen geknüpfte(Dazu OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.05.2011- 21 W 3/11 [juris Rn. 23]; Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.09.2010 - 5 W 40/09.) Abfindungserhöhung in Rede steht, die allen außenstehenden Aktionären zugutekommt.(BGH, NZG 2010, 939 [juris Rn. 32] - Stollwerck; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.09.2009 - 26 W 13/06 [juris Rn. 42].) Diese Voraussetzung ist hier erfüllt.

    Der notwendigen Eigenkapitalzuführung wurde durch eine Thesaurierung beim nachhaltigen Ergebnis Rechnung getragen.(Vgl. auch OLG München, NZG 2007, 635 [juris Rn. 18].) Gegen die - generell korrekte - Vorgehensweise ist auch in ihrer konkreten Anwendung nichts einzuwenden, wie auch die Vertragsprüferin in ihrem Gutachten (Prüfungsbericht S. 20) und bei ihrer Anhörung überzeugend ausgeführt hat (Bl. 522, 527 d.A.).

  • OLG München, 26.07.2007 - 31 Wx 99/06  

    Angemessenheit der Abfindung ist Rechtfrage und unterliegt der vollen

    Somit ist es Aufgabe der Gerichte, die einzelnen Parameter, welche für die Angemessenheit der Abfindung einschlägig sind, unter Anwendung des eröffneten Schätzungsermessens (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLG AG 2006, 41/42; OLG München AG 2007, 411/412) rechtlich zu bewerten und festzulegen (vgl. BayObLG AG 1996, 176/178; OLG München Beschluss vom 10.5.2007 - 31 Wx 119/06; KK-SpruchG/Riegger Anh. zu § 11 Rn.1).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass in jedem Fall eine eigenständige Neubewertung unter Hinzuziehung eines eigenen gerichtlichen Sachverständigen zu erfolgen hat (BayObLG AG 2003, 569; OLG Stuttgart AG 2007, 128/129; OLG München Beschluss vom 10.5.2007 - 31 Wx 119/06).

mehr
  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 121/06  

    (Aktienrechtliches Spruchverfahren: Barabfindung bei Ausschluss von

    Hier liegen auch wesentliche Unterschiede zu dem ebenfalls im Bereich Online-Brokerage, aber zugleich auch im Bereich klassischer Bankgeschäfte tätigen Unternehmen, dessen Bewertung Gegenstand der Entscheidung des Senats vom 10.5.2007 war (31 Wx 119/06).
  • OLG München, 02.04.2008 - 31 Wx 85/06  

    Aktienrechtliches Spruchverfahren zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung

    Ein derart schematisierter Wert würde dem Einzelfall nicht zureichend gerecht (OLG München, Beschluss vom 10.5.2007, AG 2008, 37/39).
  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06  

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Die sich daraus ergebenden Bewertungsunterschiede sind immens und werden zum Anlass genommen, dem Ertragswertverfahren eine "Scheinrationalität" zu attestieren (vgl. dazu etwa Luttermann EWiR 2007, 613 f.; ders. NZG 2007, 611 ff.; ähnlich Lutter/Bezzenberger AG 2000, 433, 436; Stilz ZGR 2001, 875, 883 ff.; Gude, a.a.O., S. 212 ff.; Komp, Zweifelsfragen des aktienrechtlichen Abfindungsanspruchs, 2002, S. 381; Emmerich in Emmerich/Habersack, a.a.O., § 305 Rn . 41 m.w.N.; Hüffer ZHR 172 (2008) 572, 582).
  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06  

    Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines

    Einzelne Gerichte haben daher einen pauschalen Zuschlag (vgl. BayObLG NZG 2006, 156, 159; OLG München AG 2007, 411; AG 2008, 37; LG Dortmund AG 2007, 792) für angemessen erachtet, während die Kammer - jedenfalls in Fällen der Ermittlung der Abfindung beim Ausschluss von Minderheitsaktionären nach § 327a AktG - hier den Risikozuschlag mit einer Modifizierung des sog. dividend discount models - zu erfassen versucht hat (vgl. z.B. Kammerbeschlüsse vom 13.11.2007 -3-05 O 174/04 - a.a.O.; v. 13.6.2006- 3-05 O 110/04 - NZG 2006, 868-).
  • OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06  

    Aktienrechtliches Spruchverfahren zur angemessenen Barabfindung außenstehender

    Ein derart schematisierter Wert würde dem Einzelfall nicht zureichend gerecht (OLG München, Beschluss vom 10.5.2007, AG 2008, 37/39).
  • LG München I, 30.12.2009 - 5 HKO 15746/02  

    Spruchverfahren nach Squeeze-out: Angemessenheitsprüfung für eine Barabfindung

    Der Abfindungsanspruch der Minderheitsaktionäre und die Überprüfung von dessen Angemessenheit bemisst sich dann nach dem Angebot der Hauptaktionärin im gerichtlichen Vergleich (vgl. OLG München AG 2008, 37, 38 = NZG 2007, 635; KG AG 2009, 790, 791 = ZIP 2009, 1714, 1716; Luttermann EWiR 2007, 613, 614).

    Die Kammer muss in diesem Verfahren nicht entscheiden, inwieweit das von der Antragsgegnerin zu 2) sowie den Abfindungsprüfern zu Grunde gelegte Capital Asset Pricing Model als kapitalmarktorientiertes Modell, dessen Anwendung insbesondere vom IDW S 1 zu Grunde gelegt wird, tatsächlich die alleinige Basis, gegebenenfalls mit gewissen Modifikationen bei der Höhe der Marktrisikoprämie für die Ermittlung des Risikozuschlages darstellt (so insbesondere OLG Stuttgart AG 2007, 130, 132 f. = NZG 2007, 112, 116 f.; OLG Düsseldorf WM 2009, 2220, 2225 ff.), oder ob angesichts der bislang nicht abschließend geklärten Überlegenheit dieser Methode (so insbesondere OLG München AG 2008, 37, 39; 2007, 411, 412; LG Frankfurt am Main AG 2007, 42, 45 f.; LG Dortmund AG 2007, 792, 794 f. = Der Konzern 2007, 539, 545 f.; Reuter AG 2007, 1, 5).

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 4/10  

    Formwechsel einer GmbH in eine AG: Ermittlung der Barabfindung

    Die Feststellung der maßgeblichen Unternehmenswerte bedarf nicht stets einer völligen und eigenständigen Neubewertung oder der zwingenden Hinzuziehung eines Sachverständigen.(OLG Stuttgart, NZG 2007, 112 [juris Rn. 24]; AG 2006, 420, 422; BayObLG AG 2003, 569; OLG München, Beschluss 10.05.2007 - 31 Wx 119/06 [juris Rn. 13].).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 21 W 3/11  

    Zur Angemessenheit einer Abfindung für Minderheitsaktionäre nach der

  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 5 W 40/09  

    Squeeze-out: Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die

  • LG Dortmund, 17.02.2010 - 20 O 20/05  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht