Rechtsprechung
| OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten - Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung des Advertisers für Werbung auf Internetseiten mit rechtswidrigen, jugendgefährdenden Inhalten.
- openjur.de
Wettbewerbswidrige Werbung: Haftung bei Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags bei Bezugnahme auf einen Straftatbestand
- damm-legal.de
Die Teilnahme an Affiliate-Programm mit rechtswidrig handelnden Affiliates ist wettbewerbswidrig
- kanzlei.biz
Affiliate-Marketing
- webguard-online.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Zulässigkeit der Bezugnahme auf einen Straftatbestand; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein Affiliate-Programm auf Internetseiten mit jugendgefährdendem Inhalt
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten
Kurzfassungen/Presse (5)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Unternehmen muss Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Seiten dauerhaft unterbinden
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mithaftung des Merchant für Rechtsverletzungen seines Affiliate
- rechtmedial.de (Kurzinformation)
Haftung eines Affiliate-Werbers für Werbung auf jugendgefährdenden Seiten
- anwaltskanzlei-online.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Gefahren des Affiliate-Marketings
- lto.de (Kurzinformation)
Teilnehmer eines Affiliate-Programms ist notfalls zur Vertragskündigung gezwungen, um Werbung auf Seiten mit jugendgefährdendem Inhalt zu verhindern
Besprechungen u.ä.
- mikap.de
, S. 6 (Kurzanmerkung)
Verbotene Affiliate-Werbung - Haftung des Advertisers
Verfahrensgang
- LG München I, 13.05.2008 - 9 HKO 4408/08
- OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2009, 126
- MIR 2008, Dok. 292
- K&R 2008, 756
Wird zitiert von ...
- LG München I, 31.03.2009 - 21 O 5012/09
Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Plattformbetreibers bei …
Die Antragstellerin bezieht sich ergänzend auf OLG München, MMR 2009, 126, in dem das OLG München die Werbung auf Internetseiten, die als Tauschbörsen auf rechtswidrige Angebote jugendgefährdender Filme ausgerichtet waren, als Wettbewerbsverstoß qualifiziert und verboten hat.Der Fall unterscheidet sich von dem vom OLG München (MMR 2009, 126 - Affiliate- Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten) entschiedenen dadurch, dass dort die Werbung selbst ein Wettbewerbsverstoß war, für den die dortige Antragstellerin aktivlegitimiert war und der auch vom OLG auf Verschulden, nicht auf Störerhaftung gestützt wurde.
