Rechtsprechung
| OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Geschäftsgebühr bei Vorbefassung
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des OLG München vom 13.11.2006, Az.: Verg 13/06 (Rechtsanwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren)" von RA Dr. Frank Roth, original erschienen in: VergabeR 2007, 274 - 276.
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 16.06.2006 - 120.3-3194.1-41-09/05
- VK Südbayern, 26.06.2006 - 120.3-3194.1-41-09/05
- OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06
- OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06
Zeitschriftenfundstellen
- NZBau 2007, 264 (Ls.)
- BauR 2007, 939
- VergabeR 2007, 266
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07
Vergabe - Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren
Daran sieht es sich durch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München gehindert (Beschl. v. 13.11.2006 - Verg 13/06, VergabeR 2007, 266; v. 16.11.2006 - Verg 14/06, bei juris), wonach ein im Nachprüfungsverfahren tätiger Rechtsanwalt stets eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG a.F. (Nr. 2300 RVG-VV n.F.) verdient. - OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08
Vergabe - Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien
- OLG Düsseldorf, 07.05.2007 - Verg 7/07
Vergabe - Gebühr bei Tätigkeit im vorangegangenen Vergabeverfahren
Der Senat teilt jedoch den Ansatzpunkt der Vergabekammer, wonach in dem Falle, in dem - wie hier - der Verfahrensbevollmächtigte bereits für denselben Beteiligten im vorangegangenen Vergabeverfahren tätig gewesen ist, lediglich eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV RVG (= Nr. 2401 VV RVG a.F.) angefallen ist; er möchte insoweit an seiner mit Beschluss vom 16. Oktober 2006 (VII-Verg 11/06) geäußerten Auffassung trotz der entgegen stehenden Rechtsprechung des OLG München (Beschluss vom 13. November 2006 - Verg 13/06 = VergabeR 2007, 266 mit zustimmender Anmerkung Roth) festhalten.
- OLG München, 01.04.2008 - Verg 17/07
Vergabe - Erstattung der notwendigen Aufwendungen bei Antragsrücknahme - Bayern
Es entspricht herrschender Meinung, dass eine Kostengrundentscheidung, auch wenn sie nur Teil einer Hauptsacheentscheidung ist, isoliert mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden kann (BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05; OLG München vom 16.11.2006 - Verg 14/06 und vom 13.11.2006 - Verg 13/06), um die Überprüfung durch ein Gericht zu ermöglichen. - VK Sachsen, 01.02.2011 - 1/SVK/017-09
Vergabe - Vergütung des Rechtsanwalts
Ein quasi fixer Ansatz von 2, 3-fachen Gebühren in jedwedem Fall mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer - dem in § 112 Abs. 1 GWB gesetzlich vorgesehenen Regelfall - würde den vom Gesetzgeber mit Nr. 2300 VV RVG intendierten Spielraum unzulässig verengen (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.11.2006 - Az.: Verg 14/06; Beschluss vom 13.11.2006 - Az.: Verg 13/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2005 - Az.: Verg 102/04).
