Rechtsprechung
   OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • LawCommunity.de

    Fehlerhafte Preisangaben bei Online-Flugbuchung

  • JurPC

    BGB § 242
    Ausnutzen offensichtlich fehlerhafter Preisangabe bei Online-Buchung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Preisangabe (falsche im Internet) - Anfechtung des Kaufvertrages, Schadensersatansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung eines Online-Anbieters an bestätigte Preise

Kurzfassungen/Presse (5)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung einer offensichtlich irrtümlich fehlerhaften Flugticketbuchung

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • fuehrich.de (Leitsatz)

    Ausnutzen offensichtlich fehlerhafter Preisangaben bei Online-Buchung

mehr
  • fuehrich.de (Leitsatz)

    Ausnutzen offensichtlich fehlerhafter Preisangaben bei Online-Buchung

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Flug im Internet zu billig angeboten

Besprechungen u.ä.

  • digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)

    §§ 119, 121, 143, 242 BGB
    Bei offensichtlich falschen Preisangaben im Web besteht kein Lieferanspruch

Verfahrensgang

  • LG München - 23 O 13333/02
  • OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 367
  • MMR 2003, 274



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Wird zitiert von ... (10)  

  • OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09  

    Zulässigkeit des Widerrufs eines Angebots auf der Internetauktionsplattform Ebay;

    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist eine in Rechtsprechung und Literatur anerkannte Fallgruppe des § 242 BGB, die von den Gerichten von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHZ 12, 164 ff.; OLG München v. 15.11.2002 - 19 W 2631/02 - Online-Ticket).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09  

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Der Internethändler hat aber ein schutzwürdiges Interesse, bereits vor einer vertraglichen Bindung das Risiko eines Forderungsausfalls infolge Zahlungsunfähigkeit des Kunden so gering wie möglich zu halten und zahlungsunwillige sowie querulatorische Kunden abzulehnen (s. a. Hoffmann, MMR 2003, 274, 275).

    Angesichts der erkennbaren Umstände würde es jedoch dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widersprechen, wenn der Kläger die Beklagte an dem ihr offensichtlich unterlaufenden Versehen festhalten würde (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG München, OLG München v. 15.11.2002 - 19 W 2631/02, CR 2003, 532 = NJW 2003, 367), ohne dass es diesbezüglich auf eine rechtzeitige Anfechtung wegen Erklärungsirrtums ankommt.

  • OLG Nürnberg, 23.07.2009 - 14 U 622/09  

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Der Internethändler hat aber ein schutzwürdiges Interesse, bereits vor einer vertraglichen Bindung das Risiko eines Forderungsausfalls infolge Zahlungsunfähigkeit des Kunden so gering wie möglich zu halten und zahlungsunwillige sowie querulatorische Kunden abzulehnen (s.a. Hoffmann, MMR 2003, 274, 275).

    Angesichts der erkennbaren Umstände würde es jedoch dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widersprechen, wenn der Kläger die Beklagte an dem ihr offensichtlich unterlaufenden Versehen festhalten würde (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG München, NJW 2003, 367), ohne dass es diesbezüglich auf eine rechtzeitige Anfechtung wegen Erklärungsirrtums ankommt.

mehr
  • OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06  

    Schadensersatz bei Internetauktion

    Der hier zu beurteilende Fall ist daher - wie es auch das Landgericht zutreffend gesehen hat - mit der vom Beklagten für seine Meinung angeführten Entscheidung des OLG München vom 15.11.2002 - 19 W 2631/02 - (NJW 2003, 367) nicht vergleichbar, da hier keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kläger eine "offensichtlich auf einem Irrtum beruhende falsche Angabe des Preises" ... "ausnützen" und den Beklagten wegen seines Fehlers "zur Zahlung einer Vergleichssumme veranlassen wollte".
  • LG Coburg, 06.07.2004 - 22 O 43/04  

    Stornierung eines eBay-Angebotes

    Die Streitfrage, ob eine Willenserklärung, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wird, überhaupt wegen Erklärungsirrtums anfechtbar ist (hierzu: OLG Hamm, NJW 2001, 1142; LG Köln, Urt. v. 16.04.2003 - 9 S 289/02, MMR 2003, 481; AG Herford, Urt. v. 21.08.2003 - 12 C 574/03, juris; OLG München, Beschl. v. 15.11.2002 - 19 W 2631/02, MMR 2003, 274; AG Westerburg, Urt. v. 14.03.2003 - 21 C 26/03, juris), kann offen bleiben.
  • AG Moers, 11.02.2004 - 532 C 109/03  

    Sofortkauf bei Ebay

    Soweit der Beklagte sich diesbezüglich auf ein rechtsmißbräuchliches Verhalten des Klägers im Sinne des § 242 BGB unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG München, abgedruckt in NJW 2003, 367 beruft, so betrifft diese Entscheidung einen völlig anderen Sachverhalt.
  • AG München, 04.11.2009 - 163 C 6277/09  

    Zur rechtsmissbräuchlichen Schadensersatzklage bei irrtümlich zu niedrigem

    Wenn sie sich dennoch auf den per Internet geschlossenen Vertrag berufen, so handeln sie rechtsmissbräuchlich (vgl. Hinweis des LG München I vom 19.05.2009 im Parallelverfahren Az. 31 S 8390/09; OLG München in NJW 2003, 367).
  • LG Coburg, 01.06.2004 - 22 O 43/04  

    Ersteigerung eines Schmuckstücks im Wert von 20500,- Euro zum Preis von 400,50

    Die Streitfrage, ob eine Willenserklärung, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wird, überhaupt wegen Erklärungsirrtums anfechtbar ist (hierzu: OLG Hamm vom 14.12.2000, 2 U 58/00, Juris-Fundstelle Randzahl 131 ff., zugleich: NJW 2001, 1142; LG Köln vom 16.4.2003, 9 S 289/02, Juris-Fundstelle, zugleich: MMR 2003, 481; AG Herford vom 21.8.2003, 12 C 574/03, Juris-Fundstelle; OLG München, MMR 2003 274 mit Anmerkung S. 275; AG Westerburg vom 14.3.2003, 21 C 26/03, Juris-Fundstelle), kann offen bleiben.
  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 567/05  
    Insbesondere kann der Beklagte sich nicht auf die Wertung in der Entscheidung des OLG München vom 15. November 2002 (vgl. MMR 2003, 274) berufen.
  • AG München, 04.11.2010 - 136 C 6277/09  

    Reisevertragsbuchung im Internet: Erkennbar zu niedriger Reisepreis

    Wenn sie sich dennoch auf den per Internet geschlossenen Vertrag berufen, so handeln sie rechtsmissbräuchlich (vgl. Hinweis im Parallelverfahren des LG München, Urt. v. 19.5.2009 - 31 S 8390/09; OLG München, NJW 2003, 367).
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