Rechtsprechung
   OLG München, 16.01.2008 - 3 U 1990/07   

Volltextveröffentlichungen

  • openjur.de

    Diskriminierungsverbot: Anspruch auf Zahlung des gleichen Eintrittspreises für den Besuch einer Therme wie er für Bürger ortsnaher Gemeinden gilt

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Gegenüber Gemeindeeinwohnern erhöhtes Nutzungsentgelt für öffentliche Badeanstalt führt nicht zu einem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Zur Durchsetzbarkeit des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots vor nationalen Gerichten" von Prof. Dr. Hans Georg Fischer, original erschienen in: EuZW 2009, 208 - 211.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2009, 193
  • EuZW 2008, 773



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11  

    Schadensersatzansprüche wegen des nationalen Verbots von Sportwetten

    Schließlich geht auch der Hinweis der Klägerin auf § 823 Abs. 2 BGB fehl, da die hier in Rede stehenden europarechtlichen Verbote keine Schutzgesetze im Sinne der Norm darstellen (vgl. OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - 3 U 1990/07).
  • VG Düsseldorf, 24.04.2009 - 13 K 2854/08  

    Rückforderung, Kinderanteil des Familienzuschlages, Besitzstandszulage, Kürzung

    Oberlandesgericht München, Urteil vom 16. Januar 2008 - 3 U 1990/07 -, NJW-RR 2009, 193.
  • OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11  

    Schadensersatzansprüche wegen des nationalen Verbots von Sportwetten

    Schließlich geht auch der Hinweis der Klägerin auf § 823 Abs. 2 BGB fehl, da die hier in Rede stehenden europarechtlichen Verbote keine Schutzgesetze im Sinne der Norm darstellen (vgl. OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - 3 U 1990/07).
  • OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11  
    Schließlich geht auch der Hinweis der Klägerin auf § 823 Abs. 2 BGB fehl, da die hier in Rede stehenden europarechtlichen Verbote keine Schutzgesetze im Sinne der Norm darstellen (vgl. OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - 3 U 1990/07).
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