Rechtsprechung
   OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8906
OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00 (https://dejure.org/2000,8906)
OLG München, Entscheidung vom 16.10.2000 - 11 WF 1131/00 (https://dejure.org/2000,8906)
OLG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 11 WF 1131/00 (https://dejure.org/2000,8906)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Antragstellers als Antragsschuldner für Sachverständigenkosten; Isoliertes Verfahren wegen Sorgerechts der Eltern als Antragsverfahren; Gesamtschuldnerische Haftung beider Eltern als Antragsschuldner; Freistellung des Antragstellers von Gerichtskosten im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragstellerhaftung im Antragsverfahren des FGG bei Prozesskostenhilfe für den Antragsgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 292
  • FamRZ 2001, 434
  • Rpfleger 2001, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 27.02.1992 - 11 WF 521/92

    Haftung; Umgangsregelung; Isoliertes Verfahren; Antrag; Interessenschuldner;

    Auszug aus OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
    Nach altem Recht (vor Inkrafttreten der Neuregelung ab 01.07.1998) war das isolierte Verfahren wegen elterlichen Sorgerechts als Amtsverfahren ausgestaltet, so daß beide Eltern neben den Kindern für die gerichtlichen Auslagen gesamtschuldnerisch ohne Rücksicht darauf als Interesseschuldner gemäß § 2 Nr. 2 KostO hafteten, wer das Verfahren in Gang gesetzt hatte und welche gerichtliche Kostenentscheidung getroffen worden war (Senat, JurBüro 1992, 479 = Rpfleger 1992, 297 = FamRZ 1992, 1095 ).

    Der Senat selbst hat seinen Standpunkt für das Amtsverfahren des FGG bekräftigt (JurBüro 1992; 479 = Rpfleger 1992, 297 = FamRZ 1992, 1095 ).

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
    Schließlich sei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.1999 (NJW 1999, 3186 ) zu verweisen.
  • OLG München, 04.04.1990 - 11 WF 645/90
    Auszug aus OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
    Der Senat hat sich bereits mit Beschluß vom 04.04.1990 (JurBüro 1990, 1185 ) der Meinung angeschlossen, daß eine analoge Anwendung des § 58 Abs. 2 GKG auf Verfahren, welche der Kostenordnung unterliegen, schon deswegen ausscheidet, weil es sich bei dem Umstand, daß die entsprechende Regelung des Gerichtskostengesetzes nicht in die Kostenordnung übernommen wurde, um eine bewußte Entscheidung des Gesetzgebers handelt (vgl. auch OLG Karlsruhe, JurBüro 1981, 1236, 1237; KG, KGR 1999, 279).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96

    Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als

    Auszug aus OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
    An sich erlaubt die Kostenordnung (§ 94 Abs. 1 Nr. 4 , Abs. 3 Satz 2 KostO ) nach der auch vom Senat vertretenen und dem Gesetzeswortlaut entsprechenden Ansicht dem Gericht nur eine Entscheidung über die gerichtlichen Gebühren, nicht aber über die gerichtlichen Auslagen (BayObLG FamRZ 1998, 37 mit Nachweisen; Senat, a.a.O. mit Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.1981 - 2 WF 102/80
    Auszug aus OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
    Der Senat hat sich bereits mit Beschluß vom 04.04.1990 (JurBüro 1990, 1185 ) der Meinung angeschlossen, daß eine analoge Anwendung des § 58 Abs. 2 GKG auf Verfahren, welche der Kostenordnung unterliegen, schon deswegen ausscheidet, weil es sich bei dem Umstand, daß die entsprechende Regelung des Gerichtskostengesetzes nicht in die Kostenordnung übernommen wurde, um eine bewußte Entscheidung des Gesetzgebers handelt (vgl. auch OLG Karlsruhe, JurBüro 1981, 1236, 1237; KG, KGR 1999, 279).
  • OLG Dresden, 11.10.2012 - 23 WF 124/12

    Inanspruchnahme als Gesamtschuldner haftender Kostenschuldner bei Bewilligung der

    Der Beschluss des (richtig:) OLG Bamberg vom 11.10.2000 (2 WF 115/00, JurBüro 2001, 96) stützt sich ebenso wie der Beschluss des OLG München (16.10.2000, 11 WF 1131/00, JurBüro 2001, 97) insbesondere darauf, dass die Interessenlage nicht identisch sei: In beiden Fällen bestand keine Rückgriffsmöglichkeit des in Anspruch genommenen Kostenschuldners gegen den Prozesskostenhilfeberechtigten.
  • OLG München, 13.07.2001 - 11 WF 984/01

    Einordnung eines Verfahrens über den Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 24.04.2003 - 11 WF 1194/02
    Ein Einschreiten von Amts wegen ist gemäß § 1671 Abs. 3 BGB nur noch nach anderen Vorschriften, z.B. nach §§ 1666, 1666 a BGB bei Gefährdung des Kindeswohls möglich (Senat FamRZ 2001, 434 = JurBüro 2001, 97).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht