Rechtsprechung
   OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 16 Abs. 2, 10 Abs. 1 Satz 2
    Auslegung der Gemeinschaftsordnung zur Kostentragungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung zu Kosten der Warmwasserversorgung bei teilweiser Unbenutzbarkeit durch einzelne Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum - Kostentragung trotz fehlender Nutzungsmöglichkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Instandhaltungskosten der Warmwasserversorgung sind auch dann von allen Miteigentümern zu tragen, wenn einzelne Einheiten gar nicht angeschlossen sind

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserversorgung: Kostentragung trotz fehlender Nutzungsmöglichkeit? (IMR 2007, 59)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluß des OLG München vom 18.09.2006, Az.: 34 Wx 081/06 (Nutzungsmöglichkeit und Kostentragungspflicht)" von RiAG Dr. Oliver Elzer, original erschienen in: ZMR 2006, 957 - 960.

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - 3 UR II 263/04
  • LG Augsburg, 24.04.2006 - 7 T 5060/05
  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2007, 375
  • NZM 2007, 167
  • ZMR 2006, 955
  • IMR 2007, 59



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG München, 27.03.2007 - 32 Wx 179/06  

    Wohnungseigentum - Erlaubnis zum Fenstereinbau umfasst auch Dachgaubenfenster

    Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 121, 239; OLG München ZMR 2006, 955).
  • LG Dessau-Roßlau, 29.10.2009 - 5 S 89/09  

    Wohnungseigentum - Neuer Verteilungsschlüssel durch langjährige Übung?

    Im bloßen Dulden von Verstößen gegen eine bisherige Regelung ist eine Vereinbarung nicht zu sehen (vgl. OLG München, Beschl. V. 18.09.2006, 34 Wx 81/06, hier zitiert nach juris, veröffentlicht u.a.: ZMR 2006, 870).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09  

    Wohnungseigentum - Eigentümerversammlung: Kein Ausschluss wg Beitragsrückstands

    Von einer konkludenten Abänderung kann allenfalls dann ausgegangen werden, wenn sämtliche Wohnungseigentümer den Verstoß nicht nur dulden, sondern eine jahrelange Praxis in dem Bewusstsein ausüben, die bisherige Regelung ändern und durch eine neue ersetzen zu wollen (vgl. OLG München ZMR 2006, 955).
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