Rechtsprechung
| OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Investigativer Journalismus zur Schleichwerbung im Fernsehen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglicher Wettbewerbsverstoß bei verdeckter journalistischer Recherche
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- financialmind.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Verdeckte Recherche bei Schleichwerbung "geboten"
Verfahrensgang
- LG München I, 28.08.2003 - 4 HKO 9748/03
- OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2004, 767
- GRUR-RR 2004, 145
- ZUM 2004, 312
- afp 2004, 138
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff …
Das Grundrecht schützt selbst presserechtliche Hilfspersonen (BVerfG, NJW 1988, 1833; OLG München, NJW-RR 2004, 767, 768) und damit umso mehr den Journalisten selbst.Auch in vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung nicht in dieser Weise argumentiert (siehe OLG München, NJW-RR 2004, 767).
Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse sind schließlich auch gerade deshalb gewährleistet, um für die Allgemeinheit unsichtbare, auf andere Weise nicht zugängliche Vorgänge in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen (BGHZ 80, 25, 37; OLG München, NJW-RR 2004, 767, 769).
- OLG München, 20.01.2005 - 6 U 3236/04
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Den Parteien ist die Entscheidung des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München 29 U 4872/03 vom 22.01.2004 bekannt (ZUM 2004, 312).Wie in der - beiden Parteien bekannten - Entscheidung des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München 29 U 4872/03 vom 22.01.2004 (ZUM 2004, 312) entschieden, ist auch der erkennende Senat der Auffassung, dass die Vertraulichkeitsvereinbarung im vorliegenden Fall in jedem Fall nichtig ist, denn sie verstößt gegen die guten Sitten.
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang Bezug genommen auf die diesbezüglichen Ausführungen des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München in seiner Entscheidung vom 22.01.2004 (Az. 29 U 4872/03; ZUM 2004, 312 ), denen sich der erkennende Senat vollem Umfang anschließt.
Unter Zugrundelegung der im Urteil des 29. Senats vom 22.01.2004 zu dieser Problematik dargestellten Prämissen (vgl. hierzu ZUM 2004, 312 ) muss die Verwertung und Weitergabe der Anlagen K 5 und K 8 durch den Beklagten im vorliegenden Fall als von der Pressefreiheit gedeckt und daher zulässig erachtet werden.
- LG Münster, 03.11.2004 - 12 O 85/04 Das Grundrecht schützt selbst presserechtliche Hilfspersonen (BVerfG, NJW 1988, 1833; OLG N, NJW-RR 2004, 767, 768) und damit umso mehr den Journalisten selbst.
Auch in vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung nicht in dieser Weise argumentiert (siehe OLG N, NJW-RR 2004, 767).
Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse sind schließlich auch gerade deshalb gewährleistet, um für die Allgemeinheit unsichtbare, auf andere Weise nicht zugängliche Vorgänge in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen (BGHZ 80, 25, 37; OLG N, NJW-RR 2004, 767, 769).
- OLG Düsseldorf, 26.10.2011 - 15 U 101/11 Unbestritten ist jedoch, dass die Presse sich in Ausnahmefällen heimlicher Tonband- und auch Filmaufnahmen soll bedienen dürfen (…OLG München Urt. v. 20.1.2005, 6 U 3236/04 = ZUM 2005, 399 = juris Rz. 129; OLG München Urt. v. 22. Januar 2004, 29 U 4872/03 = GRUR-RR 2004, 145, 146 f.;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 29.4.2009, 5 U 465/08 = OLGR Saarbrücken 2009, 874, 876;… LG Hamburg, Urt. v. 8.4.2008, 234 O 121/08 = AfP 2008, 639 = juris Rz. 18).
Obwohl das Herstellen und die Veröffentlichung der Aufnahmen eigenständige Verletzungshandlungen darstellen, die nach Lage des Einzelfalls hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit unterschiedlich beurteilt werden können (vgl. BVerfG Beschl. v. 25. Januar 1984, 1 BvR 272/81 "Springer/Wallraff" = BVerfGE 66, 116, 137 f.;… BGH Urt. v. 19.12.1978, VI ZR 137/77 = BGHZ 73, 120, 125 ff;… OLG Hamm Urt. v. 21. Juli 2004, 3 U 116/04 = juris Rz. 33; OLG München Urt. v. 22. Januar 2004, 29 U 4872/03 = GRUR-RR 2004, 145, 146), kann die Rechtmäßigkeit der Aufnahme nur danach beurteilt werden, welche Veröffentlichung damit bezweckt wurde, denn wie weitreichend der Schutzbereich der Filmfreiheit ist, hängt maßgeblich davon ab, welchen Zweck die Berichterstattung verfolgt und welche Mittel hierzu einsetzt werden (zur Bildberichterstattung zuletzt BGH NJW 2011, 3153 ff.).
- OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04
Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das …
Auch in vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung nicht in dieser Weise argumentiert (vgl. OLG München, NJW-RR 2004, 767). - LG München I, 24.05.2007 - 7 O 6358/07
Pumuckl darf eine Freudin haben
Der mit Schriftsatz vom 16.4.2007 (Bl. 17/19) neu gefasste Antrag 1.2 ist, mit Ausnahme der Ziffer 3, zulässig, da sachdienlich, sowie dringlich, denn durch die Antragsänderung bei unverändertem Sachverhalt hat die Antragstellerin lediglich auf die Hinweise der Kammer in der Landungsverfügung vom 4.4.2007 (Bl. 16) betreffend die Bestimmtheit des Antrages 1.2 dringlichkeitsunschädlich reagiert (vgl. OLG München, Urteil vom 22.01.2004 - 29 U 4872/03, BeckRS 2004 01844 = ZUM 2004, 312, 314 unter II.1 = NJW-RR 2004, 767 ff - nicht mit abgedruckt). - OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen
Nach der Rechtsprechung sind hierunter Tatsachen zu verstehen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH - 10.5.1995 - 1 StR 764/94 = NJW 1995, 2301; OLG München - 22.1.2004 - 29 U 4872/03 = OLGR München 2004, 200).
Für Blogger: