Rechtsprechung
| OLG München, 22.06.2006 - 29 U 2294/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Prepaid-Handyguthaben"
Zur Unwirksamkeit von in Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend Prepaid-Mobilfunkleistungen enthaltenen Klauseln. §§ 307 Abs. 1 Satz 1 u. Satz 2, 307 Abs. 2 Nr. 1, 307 Abs. 3, 308 Nr. 7, 309 Nr. 5 b) BGB
- czarnetzki.eu
Verfallklauseln in Prepaid-Verträgen von Mobilfunkanbietern
- debier.de
Mobilfunktelefonie - Abzocke mit Pre-Paid-Karten?
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln eines Mobilfunkanbieters im Zusammenhang mit einem Prepaid-Produkt - Transparenzgebot; unangemessenen Benachteiligung des Kunden?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
AGBs zu Guthabenverfall bei Prepaid-Handys unwirksam
Kurzfassungen/Presse (10)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen - AGb Klauseln zum Verfall des prepaid-Guthabens nach einem Jahr und bei Kündigung des Vertrags
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unverfallbare Prepaid-Guthaben
- 123recht.net (Kurzinformation, 4.7.2006)
Verfall von Prepaid-Guthaben war einmal // Verbraucherzentrale: Ein Sieg für den Verbraucherschutz
- heise.de (Pressemeldung, 02.09.2006)
O2 sperrt weiterhin Prepaid-Karten mit abgelaufenem Guthaben
- heise.de (Pressebericht, 22.06.2006)
OLG München untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys [Update]
- heise.de (Pressebericht, 24.06.2006)
Weiterer Streit um Prepaid-Guthaben angekündigt
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Verfallsklausel für Prepaid-Handys rechtswidrig
- it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)
Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfall von Prepaid-Guthaben unzulässig - OLG München weist Berufung des Mobilfunkbetreibers O2 zurück
- lto.de (Kurzinformation)
Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys benachteiligt Verbraucher unangemessen
Besprechungen u.ä.
- czarnetzki.eu (Entscheidungsbesprechung)
Verfallklauseln in Prepaid-Verträgen von Mobilfunkanbietern
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des OLG München vom 22.06.2006, Az.: 29 U 2294/06 (Unwirksame AGB, Prepaid-Vertrag, LOOP/O2)" von Dennis A. Lepczyk und Mahmud Abu Taleb, original erschienen in: VuR 2006, 401 - 402.
Verfahrensgang
- LG München I, 26.01.2006 - 12 O 16098/05
- OLG München, 22.06.2006 - 29 U 2294/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2006, 2416
- MDR 2006, 1391
- MMR 2006, 614
- K&R 2006, 351
Wird zitiert von ... (6)
- LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 458/05
Vodafone darf Prepaid-Guthaben nicht verfallen lassen // Verbraucherschützer …
Mit den Klauseln wird der Zeitraum der Inanspruchnahmemöglichkeit der Mobilfunkleistungen begrenzt, mithin in das schuldrechtliche Verträge kennzeichnende Prinzip von Leistung und Gegenleistung eingegriffen und von Rechtsvorschriften im Sinne des § 307 Abs. 3 BGB abgewichen (…BGH, Urt. v. 12.06.2001 - XI ZR 274/00; OLG München, Urt. v. 22.06.2006 - 29 U 2294/06; je zit. nach juris).15 Monaten und die unbegrenzte Höhe des verfallbaren Guthabens (OLG München, Urt. v. 22.06.2006 - 29 U 2294/06, zit. nach juris;… OLG Köln, Urt. v. 07.03.2004 - 6 U 137/02, zit. nach juris;… OLG Köln, Urt. v. 01.12.2000 - 6 U 63/00, zit. nach juris;… OLG Brandenburg, Urt. v. 01.12.1999 - 3 U 251/98, zit. nach juris; vgl. auch hinsichtlich der Telefonkarten für öffentliche Telefone BGHZ 148, 74 ff.).
Der mögliche Verfall des Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung (OLG München, Urt. v. 22.06.2006 - 29 U 2294/06, a.a.O), die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt gerade meint umgehen zu können.
- OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen in Allgemeinen …
In diesen engen Bereich fallen die streitigen Klauseln nicht, da der wesentliche Vertragsinhalt mit den Hauptleistungspflichten der Parteien auch ohne die Klauseln zum Verfall des Guthabens bestimmt werden könnte (vgl. Senat NJW 2006, 2416 [2417];… Kieninger in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2007, § 307 Rz. 14). - LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
AGB-Kontrollklage: Wirksamkeit der im Prepaid-Mobilfunkvertrag formularmäßig …
Auch Vertragstypen, die im Gesetz ungeregelt geblieben sind, können am Maßstab der §§ 307 ff. BGB gemessen werden (OLG München, Urteil vom 22.06.2006, 29 U 2294/06, zitiert nach Juris).Eine Parallele zu der zu Telefonkarten ergangenen Rechtsprechung verbietet sich daher (ähnlich OLG München, Urteil vom 22.06.2006, 29 U 2294/06, das den Verfall von ungenutztem Guthaben bei Prepaid-Verträgen bei Beendigung des Vertrages durch Kündigung für unzulässig hält).
- OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
Prepaid-Mobilfunkvertrag // Der Anbieter muss das Restguthaben bei Vertragsende …
Auch das OLG München hat in einem Urteil aus dem Jahre 2006 eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters für unwirksam erklärt, nach der ein Restguthaben aus einem Prepaid-Vertrag bei Beendigung des Vertrages verfällt (NJW 2006, S. 2416 ff.). - OLG Hamm, 09.01.2012 - 2 U 104/11
"Bring-or-pay-Klausel": In AGB unwirksam!
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte (vgl. BGH NJW 2001, 1934 ff; OLG München NJW 2006, 2416 f; OLG Köln NJW-RR 2002, 598) wird von § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nur ein eng begrenzter Bereich von Regelungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen, erfasst, nicht erfasst werden aber solche, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren. - LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 196/08
Verbandsklage wegen Wettbewerbsverstößen: Irreführende Werbung für …
Das OLG München (NJW 2006, 2416) hat hingegen für eine Konstellation, in der ein Guthaben verfällt, wenn es nicht innerhalb von 365 Tagen erneut durch eine weitere Überweisung etc. aufgestockt wird, und in der das Guthaben darüber hinaus grundsätzlich bei Kündigung verfällt, angenommen, dass die beanstandete Klausel der Inhaltskontrolle unterliege.
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