Rechtsprechung
| OLG München, 23.06.2005 - 7 U 1590/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwertbestimmung bei Streitigkeiten über den Bestand des Gesellschaftsverhältnisses
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Wird die Einlagepflicht durch Ratenzahlung erfüllt, so bestimmt sich der Streitwert nach der Gesamteinlage
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2005, 1567
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 4 W 36/08
Streitwertfestsetzung: negative Feststellungsklage, die sich gegen die …
Ob § 9 ZPO möglicherweise schon deshalb nicht anzuwenden ist, weil es sich bei den Einlagen um einen in seiner Gesamthöhe feststehenden Betrag handelt, der in Raten zu tilgen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2003, 52 = AGS 2003, 171; OLG München DB 2005, 1567), kann darum dahin gestellt bleiben. - KG, 05.10.2009 - 2 W 127/09
Streitwert einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich monatlicher …
Der abweichenden Entscheidung OLG München, DB 2005, 1567, wonach keine wiederkehrende Leistung aus einem Stammrecht, sondern eine vereinbarungsgemäß in Raten zu erbringende Einlageverpflichtung vorliege, kann damit nicht gefolgt werden. - OLG München, 30.01.2012 - 5 W 2164/11
Bestimmung des Streitwertes bei Gesellschaftsbeteiligungen, die ratenweise …
Ausdrücklich gegen die Anwendung von § 3 ZPO, und damit für den Ansatz sämtlicher noch offener Raten als Grundlage der Streitwertbestimmung sind z.B. das OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.01.2009 - 4 W 36/08, MDR 2009, 353 = OLGR Frankfurt 2009, 255 = BeckRS 2009, 04420, juris) und einige Senate des OLG München (Beschluss vom 28.09.2004 - 14 W 132/04, JurBüro 2005, 39 = NZG 2005, 38 = JurionRS 2004, 32181, juris nur Leitsatz; Beschluss vom 23.06.2005 - 7 U 1590/05, DB 2005, 1567 = NJOZ 2005, 3178 = JurionRS 2005, 15655, juris nur Leitsatz).
