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   OLG München, 24.04.2003 - 11 WF 1194/02 und 11 WF 1195/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,39110
OLG München, 24.04.2003 - 11 WF 1194/02 und 11 WF 1195/02 (https://dejure.org/2003,39110)
OLG München, Entscheidung vom 24.04.2003 - 11 WF 1194/02 und 11 WF 1195/02 (https://dejure.org/2003,39110)
OLG München, Entscheidung vom 24. April 2003 - 11 WF 1194/02 und 11 WF 1195/02 (https://dejure.org/2003,39110)
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  • OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00

    Antragstellerhaftung im Antragsverfahren des FGG bei Prozesskostenhilfe für den

    Auszug aus OLG München, 24.04.2003 - 11 WF 1194/02
    Ein Einschreiten von Amts wegen ist gemäß § 1671 Abs. 3 BGB nur noch nach anderen Vorschriften, z.B. nach §§ 1666, 1666 a BGB bei Gefährdung des Kindeswohls möglich (Senat FamRZ 2001, 434 = JurBüro 2001, 97).
  • OLG München, 27.02.1992 - 11 WF 521/92

    Haftung; Umgangsregelung; Isoliertes Verfahren; Antrag; Interessenschuldner;

    Auszug aus OLG München, 24.04.2003 - 11 WF 1194/02
    Nach altem Recht vor Inkrafttreten der Neuregelungen ab 01.07.1998 war das isolierte Verfahren wegen elterlichen Sorgerechts als Amtsverfahren ausgestaltet, so dass beide Eltern neben den Kindern für die gerichtlichen Auslagen gesamtschuldnerisch ohne Rücksicht darauf als Interessenschuldner gemäß § 2 Nr. 2 KostO hafteten, wer das Verfahren in Gang gesetzt hatte und welche gerichtliche Kostenentscheidung getroffen worden war (Senat, JurBüro 1992, 479 = FamRZ 1992, 1095).
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