Rechtsprechung
| OLG München, 26.02.2009 - 29 U 3316/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Bestimmtheit einer Leistungsaufforderung bei einem Fernsehproduktionsvertrag - wer sich heilt hat recht
- BAYERN | RECHT
§ 323 Abs 1 BGB, § 631 BGB
Bestimmtheit einer Leistungsaufforderung bei einem Fernsehproduktionsvertrag - wer sich heilt hat recht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Wer sich heilt hat recht"; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Leistungsaufforderung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wer sich heilt hat recht
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Rücktritt von einem Fernsehproduktionsvertrag nur bei vorheriger und hinreichend bestimmter Leistungsaufforderung
Verfahrensgang
- LG München I, 08.05.2008 - 7 O 16497/07
- OLG München, 26.02.2009 - 29 U 3316/08
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