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   OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10   

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https://dejure.org/2010,9143
OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10 (https://dejure.org/2010,9143)
OLG München, Entscheidung vom 26.02.2010 - 31 Wx 16/10 (https://dejure.org/2010,9143)
OLG München, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 31 Wx 16/10 (https://dejure.org/2010,9143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anordnung der Nachlasspflegschaft: Beschwerderecht des Inhabers einer Generalvollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde desüber den Tod hinaus Generalbevollmächtigten gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft; Zulässigkeit der Beschwerde eines nicht berücksichtigten Bewerbers gegen die Auswahl des Nachlasspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59; BGB § 1960
    Zulässigkeit der Beschwerde des über den Tod hinaus Generalbevollmächtigten gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft; Zulässigkeit der Beschwerde eines nicht berücksichtigten Bewerbers gegen die Auswahl des Nachlasspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2364
  • MDR 2010, 507
  • FamRZ 2010, 1113
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 75/00

    Beschwerdeberechtigung eines Bevollmächtigten des Erblassers

    Auszug aus OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10
    Vertretungsmacht ist kein subjektives Recht des Bevollmächtigten, sondern nichts weiter als die Legitimation, für einen Anderen durch Handeln in seinem Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (BayObLGZ 2004, 159/161 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2001, 453/454; Bassenge/ Roth/Gottwald § 59 FamFG Rn. 4; Prütting/Helms/Abramenko § 59 Rn. 2; Palandt/ Ellenberger BGB 69. Aufl. Einf. vor § 164 Rdnr. 5; Staudinger/Schilken BGB Vorbemerkung zu §§ 164 ff. Rdnr. 16; MünchKommBGB/Schramm 5. Aufl. § 164 Rn. 68; Soergel/Leptien BGB 13. Aufl. vor § 164 Rn. 15).

    Der General- oder Vorsorgebevollmächtigte ist folglich gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft und die Bestellung eines Nachlasspflegers nicht beschwerdeberechtigt (BayObLGZ 2004, 159/161; BayObLG FamRZ 2001, 453/454; Keidel/ Meyer-Holz, § 55 Rn. 83).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10
    Sie schaffen deshalb auch kein subjektives Recht hinsichtlich der Bestellung (vgl. BVerfG NJW 2006, 2613/2614 Rn. 30 zum Insolvenzverwalter).

    Der an der Übernahme einer Nachlasspflegschaft Interessierte ist deshalb nicht befugt, gegen die Auswahl eines anderen Beschwerde einzulegen (vgl. Keidel/Zimmermann § 345 Rn. 83; Zimmermann ZEV 2007, 313/315; zum Insolvenzverwalter BVerfG NJW 2006, 2613/2617 Rn. 60).

  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 37/04

    Über den Tod hinausgehende Generalvollmacht und Anordnung der Nachlasspflegschaft

    Auszug aus OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10
    Vertretungsmacht ist kein subjektives Recht des Bevollmächtigten, sondern nichts weiter als die Legitimation, für einen Anderen durch Handeln in seinem Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (BayObLGZ 2004, 159/161 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2001, 453/454; Bassenge/ Roth/Gottwald § 59 FamFG Rn. 4; Prütting/Helms/Abramenko § 59 Rn. 2; Palandt/ Ellenberger BGB 69. Aufl. Einf. vor § 164 Rdnr. 5; Staudinger/Schilken BGB Vorbemerkung zu §§ 164 ff. Rdnr. 16; MünchKommBGB/Schramm 5. Aufl. § 164 Rn. 68; Soergel/Leptien BGB 13. Aufl. vor § 164 Rn. 15).

    Der General- oder Vorsorgebevollmächtigte ist folglich gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft und die Bestellung eines Nachlasspflegers nicht beschwerdeberechtigt (BayObLGZ 2004, 159/161; BayObLG FamRZ 2001, 453/454; Keidel/ Meyer-Holz, § 55 Rn. 83).

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10
    Maßgebend ist die Bedeutung des Rechtsmittels für den Beschwerdeführer, insbesondere das damit verfolgte wirtschaftliche Interesse (BayObLGZ 1993, 115/117).
  • OLG Hamm, 10.07.2014 - 15 W 73/14

    Beschwerde; Zulässigkeit; Sicherungsanordnung; Nachlassgericht

    Wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige berechtigte Interessen genügen hingegen grundsätzlich nicht (OLG Rostock - Beschluss vom 25.10.2012 - 3 W 155/12); OLG München NJW 2010, 2364; Keidel=Meyer-Holz, FamFG, 18. Auflage, § 59 Rn.6 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 19.12.2013 - 15 W 122/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausschlagenden Erben gegen die Anordnung der

    Die für die Beschwerdebefugnis erforderliche unmittelbare Rechtsbeeinträchtigung der Beteiligten zu 1) folgt auch nicht aus ihrer Stellung als Generalbevollmächtigte, selbst, wenn diese über den Tod hinaus Geltung haben sollte (OLG München, FamRZ 2010, 1113 f.; BayObLG FamRZ 2001, 453 f.; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl., § 1960, Rn. 10; Leipold in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 1960, Rn. 97).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - 3 Wx 141/12

    Anordnung der Nachlasspflegschaft trotz testamentarisch angeordneter

    Die Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) dient der Wahrung der Interessen der noch nicht oder nicht sicher bekannten Erben (OLG München NJW 2010, 2364; Palandt/Weidlich, BGB, 70. Auflage 2011, § 1960 Rdz. 11).
  • KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14

    Kraftloserklärung einer Vorsorgevollmachtsurkunde: Beschwerdebefugnis des

    Die Vertretungsmacht ist nichts weiter als die Legitimation, für einen anderen durch Handeln in dessen Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (OLG Hamm, FGPrax 2014, 121, 122; OLG München, NJW 2010, 2364; BayObLG, FGPrax 2003, 171, 172; NJW-RR 2001, 297).
  • KG, 23.11.2021 - 22 W 89/21

    Beschwerdeberechtigung eines Gesellschafters hinsichtlich der Abberufung eines

    Es ist auch nicht ausreichend, wenn sich die angefochtene Entscheidung nur mittelbar auf die rechtlichen Beziehungen des Beschwerdeführers auswirkt und er deshalb ein berechtigtes Interesse an ihrer Änderung hat (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 31 Wx 16/10 -, Rn. 3, juris).
  • KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17

    Beschwerdebefugnis gegen Ablehnung der Einziehung eines Erbscheines

    Dass er ein ideelles, wirtschaftliches oder sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz haben mag, genügt ebenso wenig wie eine moralische Berechtigung oder sittliche Pflicht, wenn sie nicht als materielles Recht geschützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1999 - XII ZB 109/98, FamRZ 2000, 219; BayObLG, Beschluss vom 20. März 2001 - 1Z BR 50/00, NJWE-FER 2001, 183; OLG München, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 31 Wx 16/10, FamRZ 2010, 1113; OLG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2010 - I-2 Wx 36/10, FGPrax 2010, 194; Abramenko in: Prütting/Helms, a.a.O., § 59 Rz. 2 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 3 Wx 151/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vermächtnisnehmers gegen die Anordnung oder

    Die Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) dient der Wahrung der Interessen der noch nicht oder nicht sicher bekannten Erben (OLG München NJW 2010, 2364; Palandt/Weidlich, BGB, 71. Auflage 2012, § 1960 Rdz. 11).
  • KG, 18.11.2021 - 22 W 89/21

    Abberufung eines Geschäftsführers; Beschwerde gegen die Zurückweisung einer

  • KG, 17.08.2020 - 19 W 1066/20

    Zulässigkeit der Beschwerde des gesetzlichen Erben gegen die Aufhebung der

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