Rechtsprechung
   OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "CD-Kopierstationen"; Vergütungspflicht für CD-Kopierstationen; Höhe der angemessenen Vergütung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Pauschale Urheberrechtsabgabe auch für CD-Kopierstationen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vertreiber von CD-Kopierstationen zur Zahlung einer urheberrechtlichen Vergütung verpflichtet

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2006, 411 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 126
  • GRUR-RR 2008, 464 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 160 (Ls.)
  • MMR 2005, 847
  • ZUM 2006, 60



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05  

    Kopierstationen

    Das Berufungsgericht hat - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Parteien - lediglich den Feststellungsausspruch dahin abgeändert, dass die Verpflichtung zur Zinszahlung entfällt (OLG München GRUR-RR 2006, 126).
  • OLG München, 10.05.2007 - 29 U 1638/06  

    Kopienversand Subito

    Mit dieser Auslegung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Auffassung, dass mit der ähnlichen Formulierung "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" in § 54a Abs. 1 UrhG auch digitale Vervielfältigungsverfahren erfasst werden (vgl. Senat GRUR-RR 2006, 126 [127] - CD-Kopierstationen; GRUR-RR 2006, 121 [122 f.] - PCs).
  • OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05  

    Urheberrrecht - PCs sind vergütungspflichtige Geräte

    Die Formulierung in § 54a Abs. 1 UrhG "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" stellt auf die vergleichbare vervielfältigende Wirkung ab und nicht auf ein der Ablichtung vergleichbares Verfahren (vgl. Senat MMR 2005, 847, 848 m. Anm. Hoeren; OLG Stuttgart ZUM 2005, 565, 566 f.).
  • LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05  
    a) Zwar hat der BGH in Einzelfällen dennoch Ausnahmen von der pauschalen Vergütungspflicht nach Anlage II zu § 54d I UrhG gemacht, wenn neuartige Geräte sich derart von den der pauschalen Geräteabgabe zu Grunde liegenden Vorstellungen entfernt hatten, dass eine Vergütungshöhe nach den pauschalen Sätzen der Anlage nicht mehr angebracht schien (BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte, Rn. 10; ebenso OLG München, GRUR-RR 2006, 121 für PCs; GRUR-RR 2006, 126 für CD-Kopierstationen; ; vgl. auch Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 54d UrhG) .
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