Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.2005 - U (K) 1834/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • mehrwertdiensteundrecht.de

    Gewinnspiel-Sperre bei 9 Live rechtmäßig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage eines Kontrahierungszwangs bezüglich der Teilnahme an an einer Quizsendung eines Privatfernsehsenders

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Ein Privatsender, der Quizsendungen für die Zuschauer veranstaltet, ist berechtigt, bestimmte Personen von der Teilnahme auszuschließen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewinnspiel-Sperre bei 9 Live rechtmäßig

  • lto.de (Kurzinformation)

    TV-Sender "Neun Live" unterliegt keinem Kontrahierungszwang

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, 3506 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1401
  • NJW-RR 2007, 432 (Ls.)
  • MMR 2005, 774
  • ZUM 2005, 751



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 28.09.2006 - III ZR 295/05  

    Widerruf einer öffentlichen Auslobung bei bestimmten Personen

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 28. Juli 2005 - U (K) 1834/05 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Dresden, 16.11.2010 - 8 U 210/10  

    Abgrenzung von verbindlicher Auslobung und unverbindlichem Gewinnspiel

    b) Gemessen daran stellt das von der Beklagten veranstaltete Gewinnspiel kein Spiel i.S.d. § 762 BGB dar, sondern der VW Polo ist von ihr verbindlich gemäß § 657 BGB ausgelobt worden (so für Quizzsendungen ganz allgemein, allerdings ohne nähere Begründung: OLG München, Urteil vom 28.07.2005 - U (K) 1834/05 - NJW-RR 2005, 1401 ff).
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