Rechtsprechung
   OLG München, 28.09.2001 - 29 W 2398/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis - Abmahnung gegenüber beschränkt Geschäftsfähigem

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG München I, 24.07.2001 - 9 HKO 10125/01
  • OLG München, 28.09.2001 - 29 W 2398/01



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 03.02.2011 - I ZA 17/10  

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

    Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München (ZUM-RD 2001, 561 Rn. 16 ff.; zustimmend Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 41 Rn. 6b Fn. 46), der sich im Streitfall auch das Landgericht angeschlossen hatte, entfaltet die gegenüber einem Minderjährigen ausgesprochene Abmahnung ohne Zugang an den gesetzlichen Vertreter in entsprechender Anwendung von § 131 Abs. 2 Satz 2 BGB keine Wirkung (mit der Folge, dass die Abmahnung nicht wirksam ist und kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten besteht).
  • LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07  

    Abmahnung eines Achtjährigen wegen behaupteter strafrechtlich relevanter Aussagen

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass zum Schutz von Minderjährigen auch dann, wenn die Abmahnung nicht als Willenserklärung, sondern nur als rechtsgeschäftliche Handlung angesehen wird, diese an den gesetzlichen Vertreter als Adressaten gerichtet werden muss (OLG München, Beschl. v. 28.09.2001 - 29 W 2398/01 - Rdnr. 23 m.w.N., zit. nach Juris).
  • LG Düsseldorf, 09.09.2009 - 12 O 470/07  
    Eine gegenüber dem Minderjährigen ausgesprochene Abmahnung entfaltet ohne deren Zugang an den gesetzlichen Vertreter in entsprechender Anwendung von § 131 Abs. 2 Satz 2 BGB keine Wirkung (OLG München vom 28.09.2001, 29 W 2398/01, Beck RS 2001 30209037).
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