Rechtsprechung
   OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Genehmigungsbedürftigkeit des Einsatzes von Zwangsmaßnahmen bei einer notwendigen Behandlung eines Einwilligungsunfähigen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des OLG München vom 30.3.2005, 33 Wx 38/05 (Genehmigungsbedürftigkeit des Einsatzes von Zwangsmaßnahmen bei einer notwendigen Behandlung eines Einwilligungsfähigen)" von RA Robert Roßbruch, original erschienen in: PflR 2005, 382 - 383.

Verfahrensgang

  • AG Traunstein - XVII 514/04
  • LG Traunstein, 24.01.2005 - 4 T 4667/04
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1530
  • MDR 2005, 873
  • FGPrax 2005, 156
  • FamRZ 2005, 1196



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05  

    Familienrecht - Befugnisse des Betreuers

    Mit dieser Rechtsansicht weiche es von den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 25. Januar 2002 (FamRZ 2002, 984 ff.), des OLG München vom 30. März 2005 (FamRZ 2005, 1196 ff.) und des OLG Düsseldorf - I-25 Wx 73/03 - vom 24. Juli 2003 (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank bei www.justiz.nrw.de) ab, wonach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine vom Unterbringungszweck umfasste Zwangsbehandlung auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinne einwilligungsunfähigen Betreuten ermögliche.
  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05  

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-FER 2001, 150; OLG München FamRZ 2005, 1196/1197).

    Zwar schließt allein der Umstand, dass bei der Betroffenen bereits eine Chronifizierung des Krankheitsbildes eingetreten ist, die Notwendigkeit einer Behandlung nicht aus, da auch bei chronischen Krankheitsbildern eine weitere Verschlimmerung eintreten und zu irreversiblen Schäden führen kann (vgl. OLG München FamRZ 2005, 1196/1198).

  • OLG Celle, 10.08.2005 - 17 W 37/05  

    Betreuungsrecht: Zulässigkeit der betreuungsrechtlichen Zwangsmedikation;

    Die Gegenposition (OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; OLG Düsseldorf, Az. I -25 Wx 73/03; OLG München, OLGR 2005, 394; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3.Aufl., § 1904, Rdnr.16) geht von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der betreuungsrechtlichen Zwangsmedikation aus und sieht dabei die Regelungen des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 1906 Abs. 4 BGB als ausreichende Rechtsgrundlage an.
mehr
  • OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05  

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

    Soweit der BGH in einer Grundsatzentscheidung (Beschl. vom 11.10.2000, Az. XII ZB 69/00 = FamRZ 2001, 149, 151 = BGHZ 145, 297, 300, 301) den gesetzlichen Begriff einer Freiheitsentziehung im Sinne des § 1906 Abs. 1 BGB restriktiv ausgelegt und nicht auf eine lediglich ambulant durchgeführte Zwangsmedikation erstreckt hat, ist diese Regel nicht auf die vorliegende Konstellation einer dauerhaften Unterbringung übertragbar (vgl. OLG München MDR 2005, 873, 874; OLG Schleswig OLGR 2003, 391, 392).
  • OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05  

    Betreuungsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit der zwangsweisen Behandlung eines

    Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16).
  • OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06  

    Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des

    Unabhängig von der materiell-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit einer solchen Maßnahme (siehe dazu die nachstehenden Hinweise), kommen als verfahrensrechtliche Grundlage insoweit nur die §§ 70 ff. FGG, als Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts also nur die sofortige Beschwerde in Betracht (OLG München NJW-RR 2005, 1530 f.).
  • OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06  

    Ausrichtung der Höchstdauer genehmigter Unterbringung an Zeitpunkt der

    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, den der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1997, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150; OLG München Beschluss vom 30.3.2005 - 33 Wx 38/05).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2007 - 11 Wx 35/07  

    Unterbringung: Notwendigkeit konkreter Feststellungen im Zusammenhang mit dem

    Dies regelt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-FER 2001, 150; OLG München FamRZ 2005, 1196/1197, OLG München, Beschluss vom 13.10.2005, Az.: 33 Wx 137/05).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2009 - 11 Wx 36/09  

    Unterbringung eines Betreuten in einer psychiatrischen Klinik: Anforderung an den

    Dies regelt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-FER 2001, 150; OLG München FamRZ 2005, 1196/1197, OLG München, Beschluss vom 13.10.2005, Az.: 33 Wx 137/05).
  • KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03  

    Unterbringung: Zulässigkeit einer Unterbringung zur medikamentösen Behandlung;

    Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Gefahr droht, dass sich eine chronische Krankheit ohne konsequente Behandlung zunehmend weiter chronifiziert (OLG München, FGPrax 2005, 156, 158; Hoffmann, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann/, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 108).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08  

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. §

  • OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 659/05  

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

  • LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12  

    Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht