Rechtsprechung
   OLG München, 30.12.2011 - Verg 9/11   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur Kostenfestsetzung für das Verfahren vor der Vergabekammer

  • BAYERN | RECHT

    § 78 Abs 3 GWB, § 120 Abs 2 GWB, § 128 Abs 4 S 5 GWB, § 103 ZPO, §§ 103ff ZPO
    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur Kostenfestsetzung für das Verfahren vor der Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Kosten des Nachprüfungsverfahrens: Festsetzung durch Rechtspfleger?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens: Keine Festsetzung durch Rechtspfleger am OLG! (IBR 2012, 1088)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2012, 1088



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - Verg 1/11  

    Vergabe - Vergabeverfahren vor Vergabekammer: Kostenrechtlich ein Vorverfahren!

    Der Kostengläubiger kann auch in Vergabenachprüfungsverfahren lediglich die gesetzlichen Gebühren seiner Verfahrensbevollmächtigten festgesetzt erhalten (§ 91 Abs. 2 ZPO analog; insoweit zutreffend OLG München, Beschluss vom 30.12.2011 - Verg 9/11).

    b) Der Senat bemerkt im Hinblick auf den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 30.12.2011 (Verg 9/11) Folgendes:.

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2012 - Verg 8/11  

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsantrags; Zulässigkeit der

    Der Kostengläubiger kann auch in Vergabenachprüfungsverfahren lediglich die gesetzlichen Gebühren seiner Verfahrensbevollmächtigten festgesetzt erhalten (§ 91 Abs. 2 ZPO analog; insoweit zutreffend OLG München, Beschluss vom 30.12.2011 - Verg 9/11).

    b) Der Senat bemerkt im Hinblick auf den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 30.12.2011 (Verg 9/11) Folgendes:.

  • OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11  

    Vergabe - Kostenfestsetzung vor der Vergabekammer durch das Beschwerdegericht?

    Wie auch vor der Vergabekammer gilt auch hier, dass ohne Kostengrundentscheidung kein Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen darf, weil die Kostengrundentscheidung die Grundlage für die Kostenfestsetzung bildet (BayObLG vom 27.09.2002, Verg 18/02)" (Unterstreichungen nicht im Original) und Beschluss des OLG München vom 30.12.2011, Verg 9/11.
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