Rechtsprechung
   OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Betriebs-Berater

    Keine zwingende Zugrundelegung des Tax CAPM im Spruchverfahren bei der Festlegung der angemessenen Abfindung bei Strukturmaßnahmen (Abfindung außenstehender Aktionäre aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertages)

  • openjur.de

    Aktienrechtliches Spruchverfahren zur angemessenen Barabfindung außenstehender Aktionäre aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages: Nachweis der Aktionärsstellung in Altverfahren; Unternehmensbewertung für ein Wälzlagerunternehmens unter Anwendung neuer Bewertungsgrundsätze;

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 304 § 305
    Ausgleich und Abfindung außenstehender Aktionäre bei Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag - Nachweis der Antragsberechtigung im Beschwerdeverfahren - keine gerichtliche Festsetzung des angemessenen Ausgleichs bei eindeutig erhöhtem Angebot der herrschenden Gesellschaft - Kapitalisierungszinssatz und Risikozuschlag bei Ermittlung des Unternehmenswertes im Spruchverfahren

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.08.2006 - O 5622/02
  • OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09  

    Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out

    Dieses wurde mittels einer Durchschnittsbildung ermittelt (so auch OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06 -, Juris).

    Mit Rücksicht auf die zulässige und letztlich auch gebotene Durchschnittsbildung (vgl. OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06 -, Juris) ist ebenfalls das Argument des Sachverständigen nicht überzeugend, ein Rückgang des Ergebnisses habe nur durch eine Detailplanung begründet werden können.

    Entsprechend ist sie aufgrund des vom Senat aufgezeigten Kontrollmaßstabes auch nicht zu korrigieren, zumal sie sich im Ergebnis mit der Wachstumsrate anderer Unternehmen der Zulieferbranche deckt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris Rdn. 66 f.; vgl. OLG Stuttgart, AG 2007, 128, 135; OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 088/06 -, Juris Rdn. 46; Pohl/Thielen, in: Drukarczyk/Ernst, Branchenorientierte Unternehmensbewertung, 3. Aufl., 2010, S. 33).

  • OLG München, 02.04.2008 - 31 Wx 85/06  

    Aktienrechtliches Spruchverfahren zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung

    Nach Abschluss eines Beherrschungsvertrages, dem die Hauptversammlung am 6.6.2002 zustimmte (vgl. 31 Wx 88/06), beschloss die Hauptversammlung am 30.10.2002, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von 12 EUR auf die Hauptaktionärin zu übertragen, die 96, 15 % des Grundkapitals hielt.
  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06  

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Dieses neue Vorbringen ist für die Beschwerdeentscheidung zu berücksichtigen, weil seine Zulassung die Erledigung des Verfahrens nicht verzögert (vgl. OLG Hamburg AG 2005, 853; OLG München OLGR 2008, 450 [juris Rn. 12]).
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