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   OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11   

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https://dejure.org/2012,28748
OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11 (https://dejure.org/2012,28748)
OLG München, Entscheidung vom 06.09.2012 - 14 U 4805/11 (https://dejure.org/2012,28748)
OLG München, Entscheidung vom 06. September 2012 - 14 U 4805/11 (https://dejure.org/2012,28748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Private Krankenversicherung: Anspruch auf Vorlage einer Kopie aus der Patientenkartei des behandelnden Arztes

  • IWW
  • rabüro.de

    Zum Anspruch der privaten Krankenversicherung auf Einsicht in die Patientenakte

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 09 § 9 Abs. 2; MBKK 09 § 6 Abs. 1; VVG § 31; VVG § 213; VVG § 14
    Die Versicherungsleistung kann vor erforderlicher Übersendung einer Kopie der Patientenkartei nicht fällig sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherung darf Behandlungsakte Zahnarzt einsehen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Fälligkeit vor Übersendung einer Kopie der Patientenkartei

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Fälligkeit vor übersendung einer Kopie der Patientenkartei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1342
  • VersR 2013, 169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2006 zur Verfassungswidrigkeit einer vertraglichen Verpflichtung zur generellen Schweigepflichtsentbindung (VersR 2006, 1669 ff) und die Regelung in § 213 VVG n.F. dürfte eine entsprechende Obliegenheit nicht bestehen (Prölss/Martin VVG, 28. Aufl., MB/KK 2009 § 9, Rn. 4).

    Übereinstimmend mit dem Oberlandesgericht Nürnberg in seiner Entscheidung vom 8.10.2007 (Az. 8 U 1031/07, zitiert nach juris) ist der Senat der Auffassung, dass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2006 zur Verfassungswidrigkeit einer vertraglichen Verpflichtung zur generellen Schweigepflichtsentbindung (VersR 2006, 1669 ff) nicht zu entnehmen ist, dass der Versicherungsnehmer aufgrund seines informationellen Selbstbestimmungsrechts seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht bei der Prüfung eines Versicherungsfalls grundsätzlich enthoben wäre.

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11
    Dem Kläger ist es jedoch zumutbar, sich eine Kopie des Patientenblattes zu beschaffen, die er im Rahmen seines Rechts auf Einsichtnahme von seinem behandelnden Arzt grundsätzlich beanspruchen kann (vgl. BGHZ VersR 1983, 264; BVerfG NJW 2006, 1116), und diese der Beklagten zu übermitteln.
  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auszug aus OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11
    Dem Kläger ist es jedoch zumutbar, sich eine Kopie des Patientenblattes zu beschaffen, die er im Rahmen seines Rechts auf Einsichtnahme von seinem behandelnden Arzt grundsätzlich beanspruchen kann (vgl. BGHZ VersR 1983, 264; BVerfG NJW 2006, 1116), und diese der Beklagten zu übermitteln.
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang, in den sie hineingestellt ist, ergibt (BGHZ 46, 74, 76, BGH NJW 1988, 2109).
  • BGH, 04.05.1988 - VIII ZR 196/87

    Ermächtigung des Ladenangestellten zu Ankäufen

    Auszug aus OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang, in den sie hineingestellt ist, ergibt (BGHZ 46, 74, 76, BGH NJW 1988, 2109).
  • OLG Nürnberg, 08.10.2007 - 8 U 1031/07

    Die Auskunftsobliegenheiten des VN entfallen nicht durch die Entscheidung des

    Auszug aus OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11
    Übereinstimmend mit dem Oberlandesgericht Nürnberg in seiner Entscheidung vom 8.10.2007 (Az. 8 U 1031/07, zitiert nach juris) ist der Senat der Auffassung, dass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2006 zur Verfassungswidrigkeit einer vertraglichen Verpflichtung zur generellen Schweigepflichtsentbindung (VersR 2006, 1669 ff) nicht zu entnehmen ist, dass der Versicherungsnehmer aufgrund seines informationellen Selbstbestimmungsrechts seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht bei der Prüfung eines Versicherungsfalls grundsätzlich enthoben wäre.
  • OLG Hamm, 04.09.1990 - 20 W 35/90

    Pflicht des VN zur Vorlage von Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11
    Der Senat teilt im Ergebnis die in der obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere vom OLG Hamm (VersR 1991, 535 und r+s 1998, 76) vertretene Ansicht, dass es einer Einzelfallbeurteilung bedarf, ob der Eintritt des Versicherungsfalles auch ohne Einsicht in die Krankenakte beurteilt werden kann und dass der Versicherer das Patientenblatt nur bei berechtigtem Interesse verlangen kann.
  • LG Aachen, 12.03.1997 - 10 O 39/94
    Auszug aus OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11
    Der Senat teilt im Ergebnis die in der obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere vom OLG Hamm (VersR 1991, 535 und r+s 1998, 76) vertretene Ansicht, dass es einer Einzelfallbeurteilung bedarf, ob der Eintritt des Versicherungsfalles auch ohne Einsicht in die Krankenakte beurteilt werden kann und dass der Versicherer das Patientenblatt nur bei berechtigtem Interesse verlangen kann.
  • OLG Köln, 13.01.2014 - 20 W 91/13

    Fälligkeit von Leistungen in der privaten Krankheitskostenversicherung;

    Unter diesen Umständen zählt hierzu auch die Einsichtnahme in die Krankenunterlagen (vgl. OLG München VersR 2013, 169; Fausten a.a.O. § 14 Rn.52; Muschner a.a.O. § 14 Rn.15).
  • AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12

    Zahnzusatzversicherung - Behandlung einer vor Vertragsbeginn nicht bekannten

    Der Begriff "Auskunft" bedeutet dabei sowohl nach dem allgemeinen als auch im zivilrechtlichem Sprachgebrauch die Bekanntgabe von Tatsachen als Wissenserklärung (s. Grüneberg in Palandt, 72. Auflage, § 260 Rn. 14; OLG München, Urteil v. 06.09.2012 - 14 U 4805/11).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung auch im Versicherungsvertragsverhältnis § 242 BGB zur Anwendung kommen, so dass sich daraus im Einzelfall nach Treu und Glauben ein Anspruch des Versicherers auf Aushändigung einer Kopie der Patientenkarte zur Ergänzung des Auskunftsanspruchs ergeben kann (OLG München, Entscheidung vom 06.09.2012 - 14 U 4805/11).

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