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   OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09   

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OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09 (https://dejure.org/2009,10580)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.2009 - 18 W 1391/09 (https://dejure.org/2009,10580)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 18 W 1391/09 (https://dejure.org/2009,10580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Satirische Darstellung eines ans Kreuz genagelten Fußballtrainers: Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsäußerungsfreiheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Meinungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Meinungsfreiheit

  • rechtsportal.de

    Umfang der Meinungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 419
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist bei der rechtlichen Beurteilung einer Satire zunächst die Trennung zwischen dem Aussagegehalt und dem satirischen Gewand erforderlich, damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt wird (BVerfGE 75, 369/377, NJW 1987, 2662; BVerfGE 86, 1/12, NJW 1992, 2073; BGHZ 143, 199/209, NJW 2000, 1036; BVerfG NJW 2005, 3271).

    Die satirische Einkleidung unterliegt weniger strengen Prüfungsmaßstäben, als sie für die Beurteilung des Aussagekerns gelten, weil es der Satire wesenseigen ist, mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen zu arbeiten (BVerfGE 75, 369/378, NJW 1987, 2661; BGHZ 143, 199/210 f., NJW 2000, 1036).

    Ebenso wie bei einer Wortsatire die Grenzen des guten Geschmacks und des einwandfreien Sprachgebrauchs überschritten werden dürfen, weil eine Niveaukontrolle nicht stattfinden darf (BVerfGE 75, 369/378, NJW 1987, 2661; BGHZ 143, 199/210 f., NJW 2000, 1036), ist der Abgebildete bei einer Fotomontage jedenfalls dann nicht vor einer karikierenden Darstellung geschützt, wenn diese nicht die von der Rechtsordnung gezogenen Grenzen, wie etwa das Verbot unzulässiger Schmähkritik oder Beleidigung überschreitet (BGHZ 139, 95/101; BGH 143, 199/210 f., NJW 2000, 1036; BGH NJW 1994, 124/126).

    Es darf auch die Menschenwürde des Abgebildeten nicht verletzt sein (vgl. BVerfG NJW 1987, 2661).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist bei der rechtlichen Beurteilung einer Satire zunächst die Trennung zwischen dem Aussagegehalt und dem satirischen Gewand erforderlich, damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt wird (BVerfGE 75, 369/377, NJW 1987, 2662; BVerfGE 86, 1/12, NJW 1992, 2073; BGHZ 143, 199/209, NJW 2000, 1036; BVerfG NJW 2005, 3271).

    Die satirische Einkleidung unterliegt weniger strengen Prüfungsmaßstäben, als sie für die Beurteilung des Aussagekerns gelten, weil es der Satire wesenseigen ist, mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen zu arbeiten (BVerfGE 75, 369/378, NJW 1987, 2661; BGHZ 143, 199/210 f., NJW 2000, 1036).

    Ebenso wie bei einer Wortsatire die Grenzen des guten Geschmacks und des einwandfreien Sprachgebrauchs überschritten werden dürfen, weil eine Niveaukontrolle nicht stattfinden darf (BVerfGE 75, 369/378, NJW 1987, 2661; BGHZ 143, 199/210 f., NJW 2000, 1036), ist der Abgebildete bei einer Fotomontage jedenfalls dann nicht vor einer karikierenden Darstellung geschützt, wenn diese nicht die von der Rechtsordnung gezogenen Grenzen, wie etwa das Verbot unzulässiger Schmähkritik oder Beleidigung überschreitet (BGHZ 139, 95/101; BGH 143, 199/210 f., NJW 2000, 1036; BGH NJW 1994, 124/126).

  • BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer

    Auszug aus OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
    7 Der insoweit maßgebliche verständige und unvoreingenommene Betrachter (BVerfG, Beschluss vom 20.2.2009, 1 BvR 2266/04, 1 B/R 2620/05) versteht die angegriffene Abbildung im Zusammenhang mit den beiden neben dem Bild abgedruckten Texten "Always Look on the Bright Side of Life" (links oben) und "Von Deutschlands Superstar zu ... Buhmann: Sonnyboy ... versiebt ein Spiel nach dem anderen.

    Nach der sog. Objektformel des Bundesverfassungsgerichts ist die Schwelle zur Verletzung des unantastbaren Menschenwürdekerns dort überschritten, wo der Mensch einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt und daher Ausdruck der Verachtung des dem Menschen kraft seines Personseins zukommenden Wertes ist (BVerfGE 30, 1/26; BVerfG, Beschluss vom 20.2.2009, 1 BvR 2266/04, 1 BvR 2620/05).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
    Nach der sog. Objektformel des Bundesverfassungsgerichts ist die Schwelle zur Verletzung des unantastbaren Menschenwürdekerns dort überschritten, wo der Mensch einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt und daher Ausdruck der Verachtung des dem Menschen kraft seines Personseins zukommenden Wertes ist (BVerfGE 30, 1/26; BVerfG, Beschluss vom 20.2.2009, 1 BvR 2266/04, 1 BvR 2620/05).
  • BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren

    Auszug aus OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist bei der rechtlichen Beurteilung einer Satire zunächst die Trennung zwischen dem Aussagegehalt und dem satirischen Gewand erforderlich, damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt wird (BVerfGE 75, 369/377, NJW 1987, 2662; BVerfGE 86, 1/12, NJW 1992, 2073; BGHZ 143, 199/209, NJW 2000, 1036; BVerfG NJW 2005, 3271).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
    Ebenso wie bei einer Wortsatire die Grenzen des guten Geschmacks und des einwandfreien Sprachgebrauchs überschritten werden dürfen, weil eine Niveaukontrolle nicht stattfinden darf (BVerfGE 75, 369/378, NJW 1987, 2661; BGHZ 143, 199/210 f., NJW 2000, 1036), ist der Abgebildete bei einer Fotomontage jedenfalls dann nicht vor einer karikierenden Darstellung geschützt, wenn diese nicht die von der Rechtsordnung gezogenen Grenzen, wie etwa das Verbot unzulässiger Schmähkritik oder Beleidigung überschreitet (BGHZ 139, 95/101; BGH 143, 199/210 f., NJW 2000, 1036; BGH NJW 1994, 124/126).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
    Ebenso wie bei einer Wortsatire die Grenzen des guten Geschmacks und des einwandfreien Sprachgebrauchs überschritten werden dürfen, weil eine Niveaukontrolle nicht stattfinden darf (BVerfGE 75, 369/378, NJW 1987, 2661; BGHZ 143, 199/210 f., NJW 2000, 1036), ist der Abgebildete bei einer Fotomontage jedenfalls dann nicht vor einer karikierenden Darstellung geschützt, wenn diese nicht die von der Rechtsordnung gezogenen Grenzen, wie etwa das Verbot unzulässiger Schmähkritik oder Beleidigung überschreitet (BGHZ 139, 95/101; BGH 143, 199/210 f., NJW 2000, 1036; BGH NJW 1994, 124/126).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist bei der rechtlichen Beurteilung einer Satire zunächst die Trennung zwischen dem Aussagegehalt und dem satirischen Gewand erforderlich, damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt wird (BVerfGE 75, 369/377, NJW 1987, 2662; BVerfGE 86, 1/12, NJW 1992, 2073; BGHZ 143, 199/209, NJW 2000, 1036; BVerfG NJW 2005, 3271).
  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist bei der rechtlichen Beurteilung einer Satire zunächst die Trennung zwischen dem Aussagegehalt und dem satirischen Gewand erforderlich, damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt wird (BVerfGE 75, 369/377, NJW 1987, 2662; BVerfGE 86, 1/12, NJW 1992, 2073; BGHZ 143, 199/209, NJW 2000, 1036; BVerfG NJW 2005, 3271).
  • LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21

    Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten:

    Dabei wird auch eine satirische Befassung mit einem der Meinungsbildung dienenden Gegenstand vom Schutzbereich der Meinungs- und Rundfunkfreiheit bzw. der Pressefreiheit umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30; OLG München, Beschluss vom 07.07.2009 - 18 W 1391/09, BeckRS 2009, 26810).

    Die Eigenheit der Satire, mit Verfremdungen, Verzerrungen und Übertreibungen zu arbeiten, kann nämlich ohne weiteres auch bei Meinungsäußerungen verwirklicht sein, die nicht dem Kunstbegriff unterfallen (vgl. OLG München, Beschluss vom 07.07.2009 - 18 W 1391/09, BeckRS 2009, 26810; vgl. auch BGH, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30).

  • LG Hamburg, 28.09.2018 - 324 O 53/18

    Unterlassungsanspruch Sigmar Gabriels gegen Verkauf von Miniaturholzgalgen

    Ferner habe auch das OLG München mit Urteil vom 07.07.2009, Az.: 18 W 1391/09, einen ähnlichen Fall wie vorliegend zugunsten der freien Meinungsäußerung entschieden.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten steht hierzu auch die von ihm in Bezug genommene Entscheidung des OLG München vom 07.07.2009, Az.: 18 W 1391/09, nicht im Widerspruch.

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