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   OLG München, 05.06.2002 - 11 W 1477/02   

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https://dejure.org/2002,27399
OLG München, 05.06.2002 - 11 W 1477/02 (https://dejure.org/2002,27399)
OLG München, Entscheidung vom 05.06.2002 - 11 W 1477/02 (https://dejure.org/2002,27399)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 11 W 1477/02 (https://dejure.org/2002,27399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens bei Ablehnung von Richtern oder Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 03.08.2005 - W XV 694/05

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei im Verfahren der Richterablehnung

    b) Die vom 1. Senat getroffene Kostengrundentscheidung ist für das nachfolgende Kostenfestsetzungsverfahren bindend (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.08.2001 - 4 W 2481/01, NJW-RR 2002, S. 720; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.1992 - 5 W 25/92, JB 1992, S. 742; OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.1991 - 14 W 250/91, MDR 1992, S. 310; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.1985 - 10 W 328/84, MDR 1985, S. 589, 590; Zöller-Herget, a.a.O., § 91 ZPO Rn 13, Stichwort: "Richterablehnung", S. 346; § 104 ZPO Rn 21, Stichwort: "Bindung", S. 418; Baumbach, Lauterbach, Albers, Hartmann, ZPO , 63. Aufl. 2005, § 91 ZPO Rn 70, S. 301; Schneider AGS 2003, S. 371 ff, 372; nach anderer Ansicht geht die Kostengrundentscheidung wegen der außergerichtlichen Kosten ins Leere: vgl. OLG München, Beschluss vom 05.06.2002 - 11 W 1477/02, AGS 2003, S. 370, 371; OLG München, Beschluss vom 16.02.1994 - 11 W 698/94, MDR 1994, S. 627 ; OLG München, Beschluss vom 10.02.1987 - 11 WF 526/87, AnwBl. 1987, S. 288).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - 10 W 26/04

    Umfang einer Kostenregelung im Vergleich; Kosten der Beschwerde des

    Zur Frage der Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren betreffend die Richterablehnung werden unterschiedliche Ansichten vertreten (vgl. Übersicht bei Schneider, Befangenheitsablehnung - Gebühren, Streitwert und Kostenerstattung, MDR 2001, 130, 133 f): Nach einer - auch vom hier maßgeblichen 11. Zivilsenat vertretenen - Ansicht werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens grundsätzlich nicht für erstattungsfähig gehalten, weil es sich beim Ablehnungsverfahren nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handele (vgl. OLG München AGS 2003, 370 f; Rpfleger 1994, 382 f; OLG Düsseldorf (11. ZS.) OLGR 1993, 63; OLG Düsseldorf (10. ZS.) Rpfleger 1975, 257).
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