Rechtsprechung
OLG München, 16.11.2011 - 1 W 1720/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ablehnung eines Sachverständigen: Ablehnungsfrist nach Vorlage des Gutachtens; Verwendung des Gerätes einer Partei zur Mangelfeststellung als Ablehnungsgrund
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit wegen Benutzung der Gerätschaften einer Partei zu Untersuchungszwecken
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit wegen Benutzung der Gerätschaften einer Partei zu Untersuchungszwecken - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Sachverständiger benutzt Geräte einer Prozesspartei: befangen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 14.07.2011 - 3 O 4325/09
- OLG München, 16.11.2011 - 1 W 1720/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 547
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG München, 16.11.2011 - 1 W 1720/11
Der Senat verweist jedoch darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Ablehnungsgründen, die sich aus dem Gutachten ergeben, nicht die 2-Wochen-Frist nach § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO Anwendung findet, sondern allgemein die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO abläuft, wenn sich die Parteien zur Begründung des Antrages mit Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen müssen (vgl. BGH NJW 2005/1869).