Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 01.04.2011 - 1 Ws 118/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Art 316e Abs 3 S 1 StGBEG, § 66 Abs 1 Nr 2 StGB, § 66 Abs 1 Nr 4 StGB
Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung wegen fehlender Anlasstaten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung wegen Fehlens von Anlasstaten nach neuem Recht
Kurzfassungen/Presse (2)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zu den Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung bei Diebstahl
- lto.de (Kurzinformation)
Für mögliche Erledigung einer vor dem 01.01.2011 verhängten Sicherungsverwahrung sind Anlass- und Vortaten an aktueller Regelung zu messen
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 27.05.2008 - NSV 121 Js 17270/98
- LG Regensburg, 14.07.2008 - KLs 121 Js 17270/98
- OLG Nürnberg, 22.10.2008 - 2 Ws 499/08
- LG Regensburg, 18.03.2009 - KLs 121 Js 17270/98
- LG Regensburg, 22.05.2009 - StVK 17/98
- LG Regensburg, 22.06.2009 - 121 Js 17270/98
- OLG Nürnberg, 13.07.2009 - 1 Ws 304/09
- LG Baden-Baden, 18.08.2009 - 1 Ks 401 VRs 400/09
- LG Aachen, 23.11.2009 - 33 StVK 269/09
- BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2365/09
- BGH, 14.01.2010 - 1 StR 595/09
- OLG Köln, 01.03.2010 - 2 Ws 120/10
- BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09
- BVerfG, 30.06.2010 - 2 BvR 571/10
- LG Regensburg, 10.03.2011 - StVK 17/98
- OLG Nürnberg, 01.04.2011 - 1 Ws 118/11
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
- LG Regensburg, 06.05.2011 - NSV 121 Js 17270/98
- BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 1152/10
- BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2365/09
- OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11
- BVerfG, 20.09.2011 - 2 BvR 740/10
- LG Regensburg, 03.08.2012 - NSV 121 Js 17270/98
- BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 2333/08
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2011, 703
- StV 2011, 486
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11
Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung …
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. April 2011 ( NStZ 2011, 703) hat die Strafvollstreckungskammer die Auffassung vertreten, dass Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB die Erledigungserklärung vorsehe, wenn die Sicherungsverwahrung auf Grundlage der im anordnenden Urteil getroffenen Feststellungen nach § 66 StGB in der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Fassung (nF) aktuell nicht mehr angeordnet werden könnte, weil dessen Voraussetzungen nicht mehr vorlägen.An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch den genannten Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. April 2011 ( aaO) gehindert und hat die Sache zur Entscheidung folgender Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vorgelegt: Ist in dem Verfahren nach Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB die nach § 66 StGB aF angeordnete Sicherungsverwahrung ohne Berücksichtigung der Vorverurteilungen schon immer dann für erledigt zu erklären, wenn die der Anlassverurteilung zugrunde liegende Tat nicht mehr in den Katalog des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB in der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Fassung fällt?.
- OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 3 Ws 590/11
Erledigung der Sicherungsverwahrung nach Art. 316 II 1 EGStGB - sog. …
Zur Begründung der Erledigungserklärung, die nach persönlicher Anhörung des Verurteilten vor der Strafvollstreckungskammer erfolgte, führte die Kammer unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. April 2011 (Az. 1 Ws 118/11, zit. nach juris) aus, dass Artikel 316e Absatz 3 EGStGB die Erledigungserklärung vorsehe, wenn die Sicherungsverwahrung auf Grundlage der im anordnenden Urteil getroffenen Feststellungen nach § 66 StGB in der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Fassung aktuell nicht mehr angeordnet werde könne, weil dessen Voraussetzungen nicht (mehr) vorlägen.An der Fortsetzung seiner Rechtsprechung sieht sich der Senat aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. April 2011 (Az. 1 Ws 118/11, zit. nach juris) gehindert.
- OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 169/11
Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten
Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass er zu der Auffassung neigt, dass in "Mischfällen" - wie vorliegend hinsichtlich § 66 Abs. 1 StGB n.F. - keine Erledigung nach Art. 316e Abs. 3 S. 1 EGStGB eintreten kann (a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, 1 Ws 118/11, jedenfalls dann, wenn es gänzlich an Anlasstaten und nur nicht an Vortaten fehlt, die unter den Katalog des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. fallen).
- OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 162/11
Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten
Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass er zu der Auffassung neigt, dass in "Mischfällen" - wie vorliegend hinsichtlich § 66 Abs. 1 StGB n.F. - keine Erledigung nach Art. 316e Abs. 3 S. 1 EGStGB eintreten kann (a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, 1 Ws 118/11, jedenfalls dann, wenn es gänzlich an Anlasstaten und nur nicht an Vortaten fehlt, die unter den Katalog des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. fallen). - OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11
Voraussetzungen für die Aussetzung der Reststrafe
Diese werde dann naheliegen, wenn das Gericht auf der Grundlage einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose zur Überzeugung gelange, dass "eine vom Täter weiterhin bestehende Rückfallgefahr" sich nur (noch) auf solche Taten beziehe, die nach neuem Recht nicht mehr taugliche Anlass- oder Vortaten für die Sicherungsverwahrung sein könnten; den Wertungen der Neuregelung könne mittelbar entnommen werden, dass eine solche Gefahr zumindest grundsätzlich nicht mehr als ausreichend angesehen werde, um auf Dauer eine weitere Freiheitsentziehung zu rechtfertigen (vgl. dazu auch OLG Nürnberg, StV 2011, 486 f.). - OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 161/11
Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten
Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass er zu der Auffassung neigt, dass in "Mischfällen" - wie vorliegend hinsichtlich § 66 Abs. 1 StGB n.F. - keine Erledigung nach Art. 316e Abs. 3 S. 1 EGStGB eintreten kann (a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, 1 Ws 118/11, jedenfalls dann, wenn es gänzlich an Anlasstaten und nur nicht an Vortaten fehlt, die unter den Katalog des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. fallen). - OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11
Auch wenn in einem "Altfall" die Überweisung des Verurteilten aus der im Urteil …
Der Gesetzgeber wollte bei der Schaffung der Neuregelungen erklärtermaßen (…vgl. BT-Drucks. 17/3403, S. 50), dass die neue Rechtslage auch bei denjenigen Verurteilten zum Tragen kommt, bei denen bereits die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vollzogen wird (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, StV 2011, 486).
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