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   OLG Nürnberg, 04.02.2011 - 11 UF 1594/10   

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https://dejure.org/2011,16759
OLG Nürnberg, 04.02.2011 - 11 UF 1594/10 (https://dejure.org/2011,16759)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.02.2011 - 11 UF 1594/10 (https://dejure.org/2011,16759)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - 11 UF 1594/10 (https://dejure.org/2011,16759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 1666 Abs. 3, 1666 Abs. 1 BGB
    Zu den Voraussetzungen und zu dem möglichen Regelungsinhalt von Geboten und Verboten gemäß § 1666 Abs. 3 BGB

  • openjur.de

    Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung: Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Unterbringung des Kindes in einer Ganztagsbetreuung; Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit familiengerichtlicher Auflagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Geboten und Verboten des Jugendamts bei teilweiser Entziehung der elterlichen Sorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 Abs. 1; BGB § 1666 Abs. 3
    Zulässigkeit von Geboten und Verboten des Jugendamts bei teilweiser Entziehung der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch zwangsweise Durchführung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2011 - 11 UF 1594/10
    29 Die Weisung an die Beteiligte I. F. sich selbst einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, hätte nicht ergehen dürfen, weil durch diese Weisung in unzulässiger Weise in ihr Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird (vgl. Saarländisches OLG FamRZ 2010, 310; Hanseatisches OLG, a.a.O. ; BVerfG FamRZ 2004, 523; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.10.2009, 6 UF 48/09).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09

    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2011 - 11 UF 1594/10
    29 Die Weisung an die Beteiligte I. F. sich selbst einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, hätte nicht ergehen dürfen, weil durch diese Weisung in unzulässiger Weise in ihr Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird (vgl. Saarländisches OLG FamRZ 2010, 310; Hanseatisches OLG, a.a.O. ; BVerfG FamRZ 2004, 523; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.10.2009, 6 UF 48/09).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09

    Verletzung des Elternrechts durch auf § 1696 BGB anstelle von §§ 1666, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2011 - 11 UF 1594/10
    Voraussetzung für jegliche Maßnahme auf der Grundlage des § 1666 BGB ist eine bereits eingetretene und fortwirkende oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das Kindeswohl, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lässt (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1472).
  • OLG Bremen, 02.11.2009 - 4 UF 83/09

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen unterbliebener Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2011 - 11 UF 1594/10
    Bei dieser Situation läuft die von dem Amtsgericht getroffene Anordnung ins Leere und ist deshalb nicht zulässig (vgl. Hanseatisches OLG FamRZ 2010, 821).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2015 - 13 UF 95/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes: Begriff des Kindeswohl;

    Das so umschriebene Problem, die erlaubte und zum Pflichtenkreis der Gerichte (§ 1666 I BGB) gehörende Gefahrenabwehr von der Gefahrenvorsorge, Risikominimierung und gar der Wohlfahrtspflege abzugrenzen, für die § 1666 BGB keine Rechtsgrundlage bietet (OLG Nürnberg BeckRS 2011, 04870), stellt sich hier in der aus polizeirechtlichen Erörterungen bekannten Schärfe ( Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Rdnr. D 41, 54 f.).
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